Pressemeldung Nr. 72 vom

Finanzierung Atom-Ausstieg:Miriam Staudte: Atomkonzerne nicht aus der Verursacherpflicht entlassen

"Die unkalkulierbaren Kosten der Atommüll-Endlagerung werden für die Konzerne gedeckelt, zukünftige Kostensteigerungen muss der Steuerzahler tragen. Hier sehe ich keine Vorteile für den Staat, nur für die Energieversorger. Der atomrechtliche Grundsatz des Verursacherprinzip wird aufgeweicht.“

Darum geht's

Die Atomfinanzkommission der Bundesregierung hat heute ihre Empfehlungen zur Finanzierung des Atomausstiegs vorgestellt. Demnach soll ein Teil der Rückstellungen der Atomkonzerne E.on, RWE, EnBW und Vattenfall in einen öffentlich-rechtlichen Fonds überführt werden.

Das sagen die Grünen

Miriam Staudte, atompolitische Sprecherin 

"Die unkalkulierbaren Kosten der Atommüll-Endlagerung werden für die Konzerne gedeckelt, zukünftige Kostensteigerungen muss der Steuerzahler tragen. Hier sehe ich keine Vorteile für den Staat, nur für die Energieversorger. Der atomrechtliche Grundsatz des Verursacherprinzip wird aufgeweicht.“ 

„Die finanzielle Vorsorge der Atomkonzerne ist mangelhaft. Deshalb müssen alle bislang gebildeten Rückstellungen in einem öffentlich-rechtlichen Fonds gesichert werden, dann aber mit einer vollumfänglichen Nachschusspflicht für die Unternehmen. Die Konzerne haben schließlich jahrzehntelang von den Gewinnen der Atomenergie profitiert.“ 

Zum Hintergrund

Eon, RWE, Vattenfall und EnBW sollen aus eigener Tasche für Stilllegung und Rückbau der Atomkraftwerke zahlen. Für die Finanzierung von Zwischenlagerung und Endlagerung sollen die bislang gebildeten Rückstellungen von rund 23 Milliarden Euro der Betreiber in einen staatlichen Fonds übertragen werden, zuzüglich eines Risikoaufschlag von rund 6 Milliarden Euro. Dies entspricht einem Risikoaufschlag von 35 Prozent, der zukünftige Kostensteigerungen und Finanzmarktrisiken abdecken soll. In den Verhandlungen mit den Atomkonzernen wurde zuvor ein Risikoaufschlag von bis zu 100 Prozent diskutiert. 

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