Nebeneinkünfte: Reform überfällig - Schutzwürdiges Interesse wahren
Bramscher Nachrichten (pp) Für eine " weitestgehende Transparenz " bei Nebeneinkünften von Landtagsabgeordneten und einen eigenen niedersächsischen Weg hat sich die Bramscher Grünen-Politikerin Fili...
Bramscher Nachrichten (pp) Für eine " weitestgehende Transparenz " bei Nebeneinkünften von Landtagsabgeordneten und einen eigenen niedersächsischen Weg hat sich die Bramscher Grünen-Politikerin Filiz Polat ausgesprochen. Die Reform sei überfällig. Über Berücksichtigung eines schutzwürdigen Interesses entscheide der Landtagspräsident.
Der niedersächsische Landtag will Licht in die Nebeneinkünfte von Abgeordneten bringen. Sehen auch die Grünen Handlungsbedarf?
Polat:
Wir setzen uns für maximale Transparenz ein. Meine Fraktion arbeitet engagiert im Unterausschuss des Ältestenrates mit, der sich mit den Folgen der VW-Gehälteraffäre befasst. Eine Reform der Verhaltensregeln bei Nebentätigkeiten von Landtagsabgeordneten ist überfällig. Die Grünen hatten sich mit einem eigenen Antrag für die parlamentarische Beratung stark gemacht.
Fordern Sie Transparenz für alle Nebeneinkünfte?
Polat:
Unserem Vorschlag liegt ein Gesetzentwurf aus Nordrhein-Westfalen zu Grunde. Es reicht nicht aus, wenn lediglich die Höhe von Einkünften dem Landtagspräsidenten gemeldet wird. Auch die Öffentlichkeit hat ein Recht, darüber informiert zu werden. Deshalb bin ich dafür, dass der Landtagspräsident einmal jährlich eine Landtagsdrucksache veröffentlicht, die auch Auskunft über die Höhe von Zahlungen für Nebentätigkeiten gibt. Einkünfte dürfen auf Antrag dann nicht veröffentlicht werden, wenn der Veröffentlichung ein überwiegendes, schutzwürdiges Interesse entgegensteht, das insbesondere dann vorliegen kann, wenn Nachteile im wirtschaftlichen Wettbewerb drohen oder Interessen Dritter erheblich beeinträchtigt werden. Über einen Antrag entscheidet der Landtagspräsident.
Fordern Sie strafrechtliche Konsequenzen bei Fehlverhalten?
Polat:
Unverzichtbar ist nach meiner festen Überzeugung ein Passus im Strafgesetzbuch, der Bestechung von Abgeordneten und Korruption zum Straftatbestand macht. Nebeneinkünfte aus Aufsichtsräten und Beiräten müssen oberhalb einer festgelegten Grenze ans Land abgeführt werden, wenn die Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Landtagsarbeit stehen. Nur eine weitestgehende Transparenz, die sehr wohl mit Ständeregelungen und Wettbewerbsinteressen von Selbstständigen vereinbar ist, wird den berechtigten Interessen der Bürgerinnen und Bürger gerecht und kann dazu beitragen, das Fehlverhalten von Mandatsträgern zu verhindern. Es spricht nichts gegen eine bundeseinheitliche Regelung, die aber nicht zum Vorwand genommen werden darf, Änderungen auf die lange Bank zu schieben oder sich nur auf den kleinsten gemeinsamen Nenner zu einigen.