Neubau im Medical Parc liegt vorerst auf Eis - Grüne: Anhaltspunkte für Verdrängungswettbewerb
Der von Landesregierung und Region Hannover geplante Neubau eines Laborgebäudes im Medical Parc Hannover liegt vorerst auf Eis. "Weil es Anhaltspunkte für einen Verdrängungswettbewerb zu Lasten eines...
Der von Landesregierung und Region Hannover geplante Neubau eines Laborgebäudes im Medical Parc Hannover liegt vorerst auf Eis. "Weil es Anhaltspunkte für einen Verdrängungswettbewerb zu Lasten eines privaten Investors gibt, wird der Landesrechnungshof den Vorgang prüfen", erklärte der haushaltspolitische Sprecher der Grünen-Fraktion Michel Go-librzuch am Mittwoch in Hannover.
Ausgangspunkt des aktuellen Streits sind die Klagen des ehemaligen MHH-Professors Ionnis Tripatzis, der seine Investitionspläne im Medical Parc durch ein öffentlich subventioniertes Gebäude der landesgeförderten Gesellschaft gefährdet sieht. Auch die Grünen haben erhebliche Zweifel, ob die Landeshilfen von 8,5 Mio. Euro überhaupt erforderlich sind. Go-librzuch: "Wenn ein Privatinvestor das Labor günstiger baut, kann das Fördergeld eingespart werden."
Der Kostenvorteil des Angebots von Prof. Tripatzis sei dadurch begründet, dass bei der Baudurchführung Antragsverfahren und Verwendungsnachweise des öffentlichen Haushaltsrechts entfielen. Insbesondere die europaweite Ausschreibung nach Einzelgewerken führe bei Bauvorhaben des Landes zu erheblichen Mehrkosten, für Privatinvestoren mögliche "freie Verhandlungen" fielen weg. Golibrzuch: "Im Ergebnis entsprechen die Mieten des
Privatinvestors im vorliegenden Fall denen der Medical Parc GmbH, teilweise liegen sie sogar darunter."
Auf Antrag des Grünen-Abgeordneten hat der Haushaltsausschuss des Landtags am Mittwoch einstimmig entschieden, den Landesrechnungshof mit einer Prüfung des Sachverhalts und einer vergleichenden Betrachtung des privaten und des öffentlichen Bauvorhabens zu beauftragen. Ein Vertreter der Behörde sagte zu, nächste Woche damit zu beginnen und spätestens in zwei Monaten ein Ergebnis vorzulegen. Bis dahin werde die Zuschlagsfrist verlängert und das öffentliche Bauvorhaben nicht weiter verfolgt.