Pressemeldung Nr. 253 vom

Unterrichtung durch Wissenschaftsminister gefordert:Neues Gutachten stärkt verfassungsrechtliche Bedenken gegen Studiengebühren

Die Landtagsgrünen sehen ihre Bedenken gegen die Erhebung von Studiengebühren durch ein vom Stifterverband in Auftrag gegebenes Gutachten bestätigt. Der Bundesfinanzrichter Dr. Ludwig Kronthaler hat darin erhebliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Erhebung von Studiengebühren formuliert.

Die Landtagsgrünen sehen ihre Bedenken gegen die Erhebung von Studiengebühren durch ein vom Stifterverband in Auftrag gegebenes Gutachten bestätigt. Wie jetzt berichtet wird, hat darin der Bundesfinanzrichter Dr. Ludwig Kronthaler erhebliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Erhebung von Studiengebühren formuliert. Nicht verfassungskonform sei insbesondere der von den Hochschulen finanzierte Ausfall-Fonds für die Darlehen, die die Studierenden zur Zahlung der Studiengebühren aufgenommenen haben. "Demnach sind Minister Stratmanns Gebühren vermutlich nicht gerichtsfest", sagte die hochschulpolitische Sprecherin Gabriele Heinen-Kljajic am Donnerstag (heute) in Hannover.

Die Grünen-Politikerin wies darauf hin, dass auch in Niedersachsen die Hochschulen Beiträge, die sich nach der Anzahl der Studienbeitragspflichtigen bemessen, in einen solchen Fonds abführen. Die Mittel werden dabei zwar nicht unmittelbar aus dem Gebührenaufkommen gezahlt; mittelbar gehen die Zahlungen der Hochschulen aber zu Lasten der Studienbedingungen. Indirekt wird dadurch das Ziel der Gebührenerhebung, nämlich die Verbesserung der Studienbedingungen, konterkariert. Das Kronthalter-Gutachten stellt jedoch eindeutig fest, dass die Finanzierung des Ausfall-Fonds aus allgemeinen Haushaltsmitteln erfolgen müsse.

Heinen-Kljajic fordert jetzt vom Wissenschaftsminister in der nächsten Ausschusssitzung eine Stellungnahme zum neuen Gutachten und die Unterrichtung über eventuelle Konsequenzen.

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