Niedersächsisches Heimgesetz verhindert Aufbau ambulanter Betreuungseinrichtungen
Die Landtagsgrünen sehen sich nach dem aktuellen Urteil des Verwaltungsgerichts Oldenburg in ihrer Kritik am Niedersächsischen Heimgesetz bestätigt.
Die Landtagsgrünen sehen sich nach dem aktuellen Urteil des Verwaltungsgerichts Oldenburg in ihrer Kritik am Niedersächsischen Heimgesetz bestätigt. "Die Bestimmungen dieses Gesetzes blockieren auf groteske Weise alle politischen Bemühungen um Alternativen zur Heimeinweisung", sagte die sozialpolitische Sprecherin Ursula Helmhold heute (Mittwoch) in Hannover. Der Aufbau ambulanter Betreuungs- und Pflegeformen als Alternative zu Pflegeheimen würde massiv behindert. Hintergrund ist die Klage der Betreiberin eines ambulanten Dienstes, die sich dagegen zur Wehr gesetzt hatte, dass die von ihr betreute Wohngemeinschaft als Heim eingestuft werden soll. Das Gericht hatte die Klage mit Bezug auf die Vorgaben des Heimgesetzes abgewiesen.
Helmhold: "In der Folge droht nun vielen ambulant betreuten Wohngemeinschaften das Aus und neue können nicht mehr genehmigt werden. Das steht in einem eklatanten Widerspruch zu den Interessen der Betroffenen und ist ein gewaltiger Rückschritt für den Aufbau ambulanter Betreuungs- und Pflegeformen als Alternative zum Pflegeheim."