Pressemeldung Nr. 85 vom

Gericht bezweifelt Verfassungsmäßigkeit einer weiteren Vorschrift:Niedersächsisches Polizeigesetz muss endlich überarbeitet werden

Die Landtagsgrünen mahnen erneut die umfassende Überarbeitung des Niedersächsischen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes (SOG) an.

Die Landtagsgrünen mahnen erneut die umfassende Überarbeitung des Niedersächsischen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes (SOG) an. Nachdem das Bundesverfassungsgericht im vergangenen Sommer bereits Teile des Gesetzes für verfassungswidrig erklärt hat, habe nun auch das Verwaltungsgericht Lüneburg erhebliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der vorsorglichen Datenerhebung (§ 31 Abs. 2 Nr. 1 Nds. SOG) durch die Polizei. Das habe jetzt eine aktuelle Entscheidung des Lüneburger Gerichts gezeigt, sagte der innenpolitische Sprecher Hans-Albert Lennartz am Dienstag in Hannover.

Demnach wollte die Staatsanwaltschaft, dass ein zunächst beschlagnahmter Computer an den Kläger wieder herausgegeben werde und hatte in einem Vermerk darauf hingewiesen, dass eine Beschlagnahme nach dem SOG nicht in Betracht komme. Dennoch sei aber der Inhalt der Festplatte von der Polizei kopiert worden. "Die Polizei hat rechtswidrig gehandelt. Die Rüge des Gerichts, dass die maßgebliche Vorschrift in Bürgerrecht eingreifen könne, ist gerechtfertigt", sagte Lennartz.

Der Grünen-Politiker forderte die Landesregierung auf, diesen "rechtlosen Zustand" nicht weiter mit einem Gesetz zu befördern, das in weiten Teilen verfassungswidrig sei.

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