Offener Brief von Ina Korter an die GEW: Gesetzentwurf zur Einführung der „Eigenverantwortlichen Schule“
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
nach einer heftigen Debatte hat der niedersächsische Landtag am 11. Juli '07 eine Änderung des Schulgesetzes beschlossen, mit dem eine neue Schulverfassung eingeführt und eine eigenverantwortliche Weiterentwicklung der Schulen unterstützt wird.
Mit einem Brief an alle Landtagsabgeordneten hatte die GEW dazu aufgefordert, dem Gesetzentwurf, der im Kultusausschuss im Anschluss an die Anhörung der Verbände erarbeitet wurde, nicht zuzustimmen. Die GEW befürchtet "einen grundsätzlichen Bruch mit demokratischen Traditionen der niedersächsischen Schule".
Diese Befürchtung können wir nicht teilen.
Wir Grünen setzen uns seit vielen Jahren dafür ein, alle Beteiligten, die Lehrerinnen und Lehrer, aber auch die Eltern und die Schülerinnen und Schüler, stärker in die Weiterentwicklung der Schulen einzubeziehen. Deshalb haben wir vorgeschlagen, eine drittelparitätisch besetzte Schulkonferenz in das Schulgesetz aufzunehmen. In einer Reihe von Bundesländern ist diese Schulkonferenz mittlerweile mit Erfolg eingeführt worden.
Die jetzt beschlossene Einführung eines Schulvorstandes halten wir für einen Schritt in die richtige Richtung. Dieser Schulvorstand wird wesentliche Beteiligungsrechte erhalten: Er wird über den Schulhaushalt ebenso entscheiden wie über die Beantragung der Einführung eines Ganztagsschulbetriebes oder von Integrationsklassen und über die Ausgestaltung der Stundentafel. Außerdem wird er einen Vorschlag für das Schulprogramm und die Schulordnung machen.
Die letzte Entscheidung über das Schulprogramm und die Schulordnung wird bei der Gesamtkonferenz bleiben. Im Rahmen des Schulprogramms und der Schulordnung kann damit die Gesamtkonferenz über alle wesentlichen Grundsätze für die pädagogische Arbeit der Schule entscheiden. Die Befürchtung, dass die Lehrkräfte und die pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von den wichtigen Entscheidungen ausgeschlossen werden, ist deshalb unbegründet.
Die neue Schulverfassung bietet einen Rahmen für die Arbeit der Schule. Wir setzen uns dafür ein, dass dieser Rahmen jetzt auch mit Leben erfüllt wird, damit die so dringend notwendige Weiterentwicklung unserer Schulen gemeinsam von den Lehrerinnen und Lehrern, den pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, den Eltern und den Schülerinnen und Schülern vorangebracht wird.
Für ihre Eigenverantwortliche Weiterentwicklung brauchen die Schulen nicht nur eine demokratische Verfassung, sondern auch die Befreiung von einengenden Erlassvorschriften. Die Regierungsmehrheit war nicht bereit, den Schulen zu ermöglichen, von mehr als 30 von ihr aufgelisteten eher unwichtigen Erlassen abzuweichen. Wir werden deshalb weiter darauf dringen, dass alle Erlassvorschriften, die die notwendige eigenständige Weiterentwicklung der Schulen behindern, aufgehoben werden.
Wir werden uns dafür einsetzen, dass die Schulen bei ihrer Weiterentwicklung von außen unterstützt werden. Wir begrüßen, dass die Schulbehörden mit dem neuen Schulgesetz verpflichtet werden, die Beratung und Unterstützung der Schulen zu gewährleisten. Hierfür müssen jetzt auch die notwendigen Ressourcen bereitgestellt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Ina Korter