Pressemeldung Nr. 133 vom

EuGH-Urteil stärkt Rechte von Flüchtlingen:Onay: Flucht ist kein Verbrechen

„Rot-Grün hat in Niedersachsen schon vor Monaten Verbesserungen in der Abschiebungshaftpraxis eingeführt, weshalb wir mit dem aktuellen Urteil des EuGH auf voller Linie sind.“

Darum geht’s

Der Europäische Gerichtshof hat ein Grundsatzurteil gefällt, nach dem Abschiebungshäftlinge nicht mehr zusammen mit Straftätern untergebracht werden dürfen. Grüne und SPD hatten dazu bereits im Mai eine Anfrage an die Landesregierung gestellt.

Das sagen die Grünen

Belit Onay, justizvollzugspolitischer Sprecher

„Rot-Grün hat in Niedersachsen schon vor Monaten Verbesserungen in der Abschiebungshaftpraxis eingeführt, weshalb wir mit dem aktuellen Urteil des EuGH auf voller Linie sind.“

„Mit dem Urteil des EuGH werden die Rechte von Flüchtlingen in Deutschland gestärkt. Das Gericht hat klar gemacht, dass sie nicht wie Straftäter zu behandeln sind. Flucht ist kein Verbrechen. Das Urteil ist auch eine Aufforderung, die rechtsstaatlich umstrittene Abschiebungshaft, soweit es geht, zu vermeiden.“

Zum Hintergrund

In Niedersachsen besteht aufgrund des Urteils kein Handlungsbedarf, da der entsprechende Punkt der rot-grünen Koalitionsvereinbarung bereits vor Monaten umgesetzt wurde. Durch Änderung des Vollstreckungs- und Einweisungsplans für das Land Niedersachsen dürfen in der Abteilung Langenhagen seit dem 01. Januar 2014 nur noch Abschiebungsgefangene untergebracht werden. Für weibliche Strafgefangene der Abteilung Langenhagen galt noch bis Ende April 2014 eine Übergangsfrist, da für sie in der Abteilung Hildesheim der Justizvollzugsanstalt Vechta Frauen erst die baulichen Voraussetzungen für eine Verlegung geschaffen werden mussten. Zurzeit sind in Langenhagen zwei Abschiebungshäftlinge untergebracht.

Das Urteil des EuGH ist unter http://gruene.lv/eughurteil nachzulesen, die Antwort der Landesregierung auf eine mündliche Anfrage von Abgeordneten der SPD und Grüne findet sich im Anhang.

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