Pressemeldung Nr. 117 vom

Ottmar von Holtz: FDP-Abgeordnete fordert zum Rechtsbruch auf

„Von einer Missachtung des Parlaments kann gar keine Rede sein! Ich empfehle meiner Kollegin, sich juristisch schlau zu machen. Laut Niedersächsischer Verfassung hat die Landesregierung das Recht, diese Unterlagen nicht vorzulegen. Mit einer kompletten Freigabe der Akten würde sie sich rechtswidrig verhalten.“

Darum geht’s

Das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) hat kürzlich einen Bericht vorgelegt, der den Bau des Hauptgebäudes an der Leuphana-Universität Lüneburg beleuchtet. Nun liegt der Bericht im Landtag aus, wo er von den Mitgliedern des Ausschusses für Wissenschaft und Kultur vertraulich eingesehen werden kann. Almuth von Below-Neufeldt (FDP) kritisiert unter anderem, dass nicht alle Seiten des Berichts ausgelegt wurden.

Das sagen die Grünen

Ottmar von Holtz, Sprecher für Wissenschaftspolitik

„Die fehlenden Seiten wurden nicht vorgelegt, weil sonst der Zeugen- und Informantenschutz verletzt würde, den OLAF vorgibt. Dies wurde Frau von Below-Neufeldt bei der Ausgabe der Akten auch mitgeteilt, offensichtlich hat sie diesen Passus nicht gelesen.“

„Von einer Missachtung des Parlaments kann gar keine Rede sein! Ich empfehle meiner Kollegin, sich juristisch schlau zu machen. Laut Niedersächsischer Verfassung hat die Landesregierung das Recht, diese Unterlagen nicht vorzulegen. Mit einer kompletten Freigabe der Akten würde sie sich rechtswidrig verhalten.“

„Die Landesregierung verhält sich also absolut korrekt, während Frau von Below-Neufeldt zum Rechtsbruch aufruft.“

Zum Hintergrund:

Der Bericht des Europäischen Amtes für Betrugsbekämpfung (OLAF) untersucht, ob es beim Bau des neuen Hauptgebäudes für die Leuphana-Universität in Lüneburg zu Unregelmäßigkeiten gekommen ist.

Laut Artikel 24 der Verfassung kann die Landesregierung Einsicht in Akten verwehren, wenn „durch das Bekanntwerden von Tatsachen (…)  schutzwürdige Interessen Dritter verletzt werden“.

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