Niedersächsisches Heimgesetz:Polat: Barrieren gegen ambulant betreutes Wohnen werden beseitigt
„Dem Wunsch in den eigenen vier Wänden wohnen bleiben zu können, können wir mit der Novellierung durch den Aufbau alternativer Wohnformen gerecht werden“, so Filiz Polat.
Darum geht’s
Die niedersächsische Landesregierung hat heute die Änderung zum Niedersächsischen Heimgesetz zur Anhörung freigegeben. In der Novelle werden wesentliche Barrieren zum Aufbau ambulant betreuten Wohnens beseitigt.
Das sagen die Grünen
Filiz Polat, MdL, senioren- und pflegepolitische Sprecher
„Mit dem bisherigen Landesheimgesetz wurden erhebliche Hürden gegen den Ausbau ambulant betreuten Wohnens in Wohn- und Pflegegemeinschaften für ältere Menschen und Menschen mit Behinderungen aufgebaut, die nun endlich beseitigt werden können.“
„Dem Wunsch in den eigenen vier Wänden wohnen bleiben zu können, können wir mit der Novellierung durch den Aufbau alternativer Wohnformen gerecht werden.“
Hintergrund
Bisher wurden ambulant betreute Wohn- und Pflegegemeinschaften letztlich wie stationäre Einrichtungen behandelt und mit personellen und baulichen Anforderungen konfrontiert, die die Einrichtung nicht mehr bezahlbar gemacht hätten und den Charakter als selbstbestimmte Lebensform infrage stellten