Pressemeldung Nr. 104 vom

Abschiebung eines Sudanesen nach Italien :Polat: Dublin-Überstellungen einstellen

„Wir sind empört darüber, dass das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge den Ausgang der in Abdallahs Fall anhängigen Gerichtsverfahren nicht abgewartet hat. Wir gehen davon aus, dass diese Entscheidungen zugunsten von Herrn Abdallah ausgehen werden“, so Filiz Polat.

Darum geht’s

Heute (Donnerstag) wurde Herr Salah Abdallah, ein Flüchtling aus dem Sudan im Rahmen des Dublin-Verfahrens von Hannover über Frankfurt a.M. nach Italien abgeschoben. Der Landkreis Hildesheim hatte einen Antrag auf Abschiebungshaft bestellt. AktivistInnen aus dem Flüchtlingscamp auf dem Weißekreuzplatz in Hannover hatten sich für Abdallah eingesetzt.

Das sagen die Grünen

Filiz Polat, migrationspolitische Sprecherin

„Wir sind erschüttert über die Abschiebung des sudanesischen Flüchtlings nach Italien. Wir fordern den Bund dringend auf, Dublin-Überstellungen einzustellen.“

„Zwar erwarten wir in Kürze eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, das Überstellungen nach Italien für menschenrechtswidrig erklärt. Es gibt aber schon jetzt eine Vielzahl von Entscheidungen der deutschen Verwaltungsgerichte, die Überstellungen für nicht tragbar halten. Wenn die Große Koalition ihren derzeitigen Kurs weiter hält, dann läuft sie Gefahr, sogar noch die verantwortungslose Politik zu übertreffen, die vor 20 Jahren zur de-facto Abschaffung des Grundrechts auf Asyl führte. Wir werden dem als Land Niedersachsen einen Riegel vorschieben.“

„Wir sind empört darüber, dass das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge den Ausgang der in Abdallahs Fall anhängigen Gerichtsverfahren nicht abgewartet hat. Wir gehen davon aus, dass diese Entscheidungen zugunsten von Herrn Abdallah ausgehen werden.“

Ottmar von Holtz, regional zuständiger Abgeordneter aus Hildesheim und Kreistagsabgeordneter

„Wieso die Ausländerbehörde entschieden hat, Abschiebehaft zu beantragen, ist uns völlig unklar. Die Kreistagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen wird beim Landkreis Hildesheim Akteneinsicht beantragen.“

Zum Hintergrund

Immer wieder hatte die grüne Fraktion schon zu Zeiten der schwarz-gelben Landesregierung darauf hingewiesen, dass die Abschiebungshaftanordnungspraxis zu häufig höchstrichterlich gerügt werden musste. Rot-Grün hat im Rahmen der landesrechtlichen Möglichkeiten darauf reagiert und mit einem entsprechenden Maßnahmenpaket reagiert (Frage 36 in Drs. 17/1535).

Der Anteil von Dublin-Verfahren an allen Asylverfahren bundesweit nimmt zu: Bei 32,2 Prozent aller Asylgesuche im Jahr 2013 wurde davon ausgegangen, dass ein anderer EU-Staat zuständig sei. Im 4. Quartal 2013 betrug dieser Wert sogar 51,9%. 2012 waren es noch 17,8 Prozent. In einem zunehmenden Maße basiert dies auf EURODAC-Treffern, d.h. Feststellungen infolge von Fingerabdruck-Vergleichen: 2013: 66,7 Prozent (4. Quartal 2013: 70,6%).

In Niedersachsen gab es in den Jahren 2012 und 2013 einen ähnlichen Trend: Im Jahr 2012 sind 443 Abschiebungen und 120 Dublin-Überstellungen vollzogen worden. Im Jahr 2013 hat sich die Zahl der Abschiebungen um 95 auf 348 verringert, während gleichzeitig die Dublin-Überstellungen um 181 auf 301 angestiegen sind – und das bei steigenden Asylbewerberzahlen.

Überstellungen wurden 2013 vor allem nach Polen vollzogen (2.234 = 47,1%), es folgen Belgien (674 = 14,2%) und Italien (414 = 8,7%). Betroffen waren vor allem tschetschenische (russische) Asylsuchende (2.334 = 49,2%), aber z.B. auch 113 syrische Flüchtlinge (2,4%; im 4. Quartal waren es noch 12 syrische Flüchtlinge).

Rechtsanwalt Peter Fahlbusch aus Hannover hat seit 2002 bundesweit 868 MandantInnen in abschiebungshaftrechtlichen Verfahren vertreten, circa 80 Prozent davon mit Bezug zu Niedersachsen.  In 421 dieser Verfahren, also knapp der Hälfte, wurde entschieden, dass die Haftbefehle rechtswidrig waren und die betroffen Menschen (jedenfalls teilweise) zu Unrecht in Haft genommen worden waren. Insgesamt sind 11.860 rechtswidrige Hafttage angefallen. Im Durchschnitt befand sich also jeder der 421 Mandanten gut 28 Tage zu Unrecht in Haft (Stand November 2013).

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