Änderung des Niedersächsischen Maßregelvollzugsgesetzes:Schremmer: Landtag setzt wichtiges Zeichen für die Einhaltung der Grundrechte
„Ich freue mich, dass wir die Änderung des Maßregelvollzugsgesetzes nach lange Beratungen heute mit breiter Mehrheit beschließen konnten. Die Wahrung der Selbstbestimmung psychisch kranker Menschen ist für Behandelnde häufig eine Gratwanderung und erfordert eine exakte Abwägung von Schaden und Nutzen für die Betroffenen“, so Thomas Schremmer.
Darum geht´s
Der Landtag hat in seiner heutigen Sitzung (12. Mai 2015) mit großer Mehrheit die Änderung des Niedersächsischen Maßregelvollzugsgesetzes beschlossen und damit die Zwangsbehandlung von psychisch kranken Menschen an strenge Bedingungen geknüpft.
Das sagen die Grünen
Thomas Schremmer, Sprecher für Psychiatrie
„Mit der Änderung des Niedersächsischen Maßregelvollzugsgesetzes stärken wir die Rechte psychisch kranker Menschen und schaffen Rechtssicherheit für Behandelnde.“
„Ich freue mich, dass wir die Änderung des Maßregelvollzugsgesetzes nach lange Beratungen heute mit breiter Mehrheit beschließen konnten. Der Landtag hat damit ein wichtiges Zeichen für die Einhaltung der Grundrechte gesetzt. Die Wahrung der Selbstbestimmung psychisch kranker Menschen ist für Behandelnde häufig eine Gratwanderung und erfordert eine exakte Abwägung von Schaden und Nutzen für die Betroffenen.“
Zum Hintergrund
Das Bundesverfassungsgericht hatte 2011 Regelungen zur medizinischen Zwangsbehandlung von untergebrachten Personen in Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg für verfassungswidrig erklärt. Dort waren, ähnlich wie in Niedersachsen, Zwangsbehandlungen ohne besondere Voraussetzungen zulässig. Die Karlsruher Richter urteilten jedoch, dass eine Zwangsbehandlung ein schwerwiegender Eingriff in das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit darstellt, der nur in Ausnahmefällen erfolgen darf, wenn er der Wiederherstellung der Selbstbestimmung, bspw. bei schizophrenen Patientinnen und Patienten ohne Krankheitseinsicht, dient.