Neustrukturierung der Krankenhäuser:Schremmer: Qualitativen Anforderungen und demografischen Herausforderungen gerecht werden
Rot-Grün in hat heute die Debatte um eine Neustrukturierung der Krankenhäuser in den Niedersächsischen Landtag geholt. Damit regieren Grüne und SPD auf neue Herausforderungen der Krankenhausversorgung in Niedersachsen.
Darum geht’s
Rot-Grün in hat heute die Debatte um eine Neustrukturierung der Krankenhäuser in den Niedersächsischen Landtag geholt. Damit regieren Grüne und SPD auf neue Herausforderungen der Krankenhausversorgung in Niedersachsen.
Das sagen die Grünen
Thomas Schremmer, gesundheitspolitischer Sprecher
„Die stationäre Krankenversorgung muss sich in Zukunft neuen qualitativen Anforderungen stellen. Dazu gehören Mindestanforderungen an die Struktur- und Ergebnisqualität einer Krankenhausbehandlung, die Bildung von Schwerpunktkrankenhäusern und der Aufbau von Projekten, die die Grenzen zwischen ambulanter und stationärer Versorgung überwinden.“
„Jedes Krankenhaus muss sich um eine größere Patientenzufriedenheit und Patientensicherheit bemühen. Dazu gehört, dass in Zukunft jedes Krankenhaus eine Patientenbeauftragte, ein Beschwerdemanagement und eine Hygienebeauftragte vorhalten muss.“
„Wir müssen gesetzliche Möglichkeiten zur Herausnahme von Krankenhäusern aus dem Krankenhausplan schaffen. Dies kann zum Beispiel für Krankenhäuser in Frage kommen, die ihrem Versorgungsauftrag, wozu auch verbindlich die Notfallversorgung gehören soll, nicht mehr nachkommen können oder wollen.“
Zum Hintergrund:
Die Fraktionen von SPD und Grünen haben einen Entschließungsantrag (Drs. 17/1618) in die parlamentarische Beratung eingebracht. In Niedersachsen existiert zwar ein flächendeckendes Netz von ca. 200 Krankenhäusern. Es sind jedoch nicht alle Krankenhäuser für die zukünftigen Herausforderungen der demografischen Entwicklung und neuer Qualitätsanforderungen gut gerüstet. Der Anteil kleinerer Krankenhäuser ist überdurchschnittlich hoch und die Patientenströme orientieren sich seit langem nicht mehr an Orts- und Landkreis- oder Ländergrenzen. Diese „Abstimmung mit den Füßen“ muss bei der zukünftigen Krankenhausstruktur mit berücksichtigt werden. Dabei darf die wohnortnahe Grundversorgung nicht infrage stehen. Doppelungen auf engem geografischem Raum sind allerdings aus ökonomischer Sicht nicht mehr haltbar. Fusionen, Konzentrationen und Schwerpunktbildungen sowie sektorenübergreifende Versorgungskonzepte sind für die zukünftige medizinische Versorgung unverzichtbar.