Pressemeldung Nr. 96 vom

Schuldenbremse: „Olle Kamellen, nur neu eingewickelt“

„Was die Opposition mit ihrem Gesetzentwurf zur Schuldenbremse präsentiert, sind olle Kamellen, nur neu eingewickelt. CDU und FDP haben einfach den Entwurf abgeschrieben, mit dem sie schon in der abgelaufenen Legislaturperiode gescheitert sind“, so Gerald Heere.

Darum geht’s

Heute (Mittwoch) hat sich der Ausschuss für Haushalt und Finanzen mit einem Gesetzentwurf befasst, den CDU und FDP in den Landtag eingebracht haben. Der Entwurf sieht vor, in der niedersächsischen Verfassung eine Schuldenbremse zu verankern.

 

Das sagen die Grünen

Gerald Heere, finanzpolitischer Sprecher

„Was die Opposition mit ihrem Gesetzentwurf zur Schuldenbremse präsentiert, sind olle Kamellen, nur neu eingewickelt. CDU und FDP haben einfach den Entwurf abgeschrieben, mit dem sie schon in der abgelaufenen Legislaturperiode gescheitert sind.“

„Die Fraktionen von SPD und Grünen werden - wie angekündigt - einen eigenen Gesetzentwurf zur Schuldenbremse vorlegen. Während die Fraktionen von CDU und FDP die Neuverschuldung bis 2017 auf null zurückfahren wollen, zielen wir auf das Jahr 2020 (siehe auch „Zum Hintergrund“). Eine Reduzierung der Neuschulden per Vollbremsung - wie sie die Opposition anstrebt - würde die öffentlichen Haushalte mächtig durchrütteln.“

„Wir werden das  Gesetz allerdings ruhig und auf der Grundlage realistischer Daten ausarbeiten, schließlich hat die Schuldenbremse erhebliche Auswirkungen darauf, wie künftig in Niedersachsen Politik gestaltet wird. Der CDU-Fraktionsvorsitzende Björn Thümler hat uns kürzlich aufgefordert, in dieser Frage  Gesprächsbereitschaft zu zeigen. Ich kann dazu nur sagen: Selbstverständlich werden die Fraktionen von SPD und Grünen die Fraktionen von CDU und FDP zu gegebener Zeit nicht vor der Tür stehen lassen.“

<link file:3667 download herunterladen und datei>Pressefoto Gerald Heere

 

Zum Hintergrund

Die gemeinsame Föderalismuskommission von Bund und Ländern  hat die Schuldenbremse Anfang 2009 beschlossen, woraufhin der Bundestag am 29. Juli 2009 das Grundgesetz änderte. Vereinfacht gesagt soll die Schuldenbremse so funktionieren: Der Bund darf ab dem Haushaltsjahr 2015 und die Länder dürfen ab dem Haushaltsjahr 2020 keine neuen Schulden mehr machen. Um darüber hinaus die Schuldenbremse in der Landesverfassung zu verankern, ist eine Zweidrittel-Mehrheit nötig.

Zurück zum Pressearchiv