Pressemeldung Nr. 169 vom

Schwarz-gelber Entwurf des Niedersächsischen Heimgesetzes unzureichend

Als „nicht ausreichend“ und „lückenhaft“ hat die Ursula Helmhold den Entwurf des Niedersächsischen Heimgesetzes kritisiert. In ihrem Gesetzentwurf zum Schutz von Bewohnerinnen und Bewohnen in Heimen drücke sich die Landesregierung vor der Festlegung notwendiger Qualitätsanforderungen.

Als "nicht ausreichend" und "lückenhaft" hat die sozialpolitische Sprecherin der Landtagsgrünen Ursula Helmhold den Entwurf des Niedersächsischen Heimgesetzes kritisiert. In ihrem Gesetzentwurf zum Schutz von Bewohnerinnen und Bewohnen in Heimen drücke sich die Landesregierung vor der Festlegung notwendiger Qualitätsanforderungen, sagte die Grünen-Politikerin heute (Freitag) in Hannover. "Die Ziele der Pflegecharta, die Pflicht zur Vorhaltung einer Fachkraftquote von 50 Prozent in den Altenpflegeeinrichtungen und die Unterbringung in Einzelzimmern als Regelfall sind nicht Bestandteil des Gesetzentwurfes", sagte Helmhold. Das Prinzip "ambulant vor stationär" sei ebenfalls kein erklärtes Ziel des Gesetzes. Die formulierten Kriterien zur Abgrenzung stationärer Einrichtungen von denen des Betreuten Wohnens seien "bürokratisch und unpraktikabel".

Die Grünen-Politikerin forderte für Heimeinrichtungen mehr konkrete Maßnahmen zur Stärkung des Verbraucherschutzes, zum Beispiel durch die Stärkung der Mitwirkungs- und Teilhaberechte und durch die Veröffentlichung von Qualitätsberichten im Internet. Helmhold kündigte an, dass ihre Fraktion einen eigenen Gesetzentwurf vorlegen wird.

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