„Schünemann erneut unvernünftig rigoros“ – Grundrechte gelten auch im Stadion:Sicheres und unterhaltsames Fußballvergnügen für alle Fans gewährleisten
„Auch in heiklen Situationen kann sich der Rechtsstaat nur bewähren, wenn die Grundrechte gewahrt bleiben“, so Helge Limburg. Die Ausweitung von Sanktionen auf die Dauer von fünf Jahren und ihre beliebig oft ausgesprochene Verlängerung seien damit nicht vereinbar.
Die Landtagsgrünen unterstützen die Bemühungen von Vereinen und Zusammenschlüssen von Fans, die sich dafür einsetzen, allen Besuchern von fußballsportlichen Großereignissen ein sicheres und unterhaltsames Vergnügen zu gewährleisten. Der rechtspolitische Sprecher Helge Limburg lobte in diesem Zusammenhang ausdrücklich Ansätze von Vereinschefs, die sich nach einzelnen Vorfällen zum Beispiel mit Pyrotechnik in Stadien für einen intensiveren Dialog mit den Fan-Gruppen einsetzen wollen. Als "kontraproduktiv" bezeichnete der Grünen-Politiker dagegen die "strafpolitischen Drohgebärden" von Innenminister Uwe Schünemann, der erneut verschärfte Stadionverbote und eine intensivere Videoüberwachung in Fußballstadien gefordert hat. "Während die Verantwortlichen der Vernunft einen Weg bahnen wollen, gibt sich der Innenminister wieder unvernünftig rigoros!"
Schünemanns Forderungen würden zu einer faktischen Doppelbestrafung führen. Während die strafrechtliche Sanktion erst nach Abschluss eines Verfahrens eintrete, werde ein Stadionverbot bereits auf Verdacht hin ausgesprochen. "Auch in heiklen Situationen kann sich der Rechtsstaat nur bewähren, wenn die Grundrechte gewahrt bleiben", sagte Limburg. Die Ausweitung von Sanktionen auf die Dauer von fünf Jahren und ihre beliebig oft ausgesprochene Verlängerung seien damit nicht vereinbar. Auch eine Ausweitung der Videoüberwachung stoße an grundgesetzliche Grenzen. Der Grünen-Politiker sieht die Stadion-Verantwortlichen gut beraten, wenn sie sich nicht auf Schünemanns Repressionskurs versteiften, sondern mit den BesucherInnen im Gespräch bleiben würden. Dazu gehöre es auch, Vorschläge wie den, örtlich beschränkt und personalisiert Pyrotechnik frei zu geben, zumindest zu prüfen.