Grüne: EU-Untersuchung abwarten, statt voreiliger Totalüberwachung :Sicherheitspolitik rechtfertigt keinen Generalverdacht
Die CDU-Innenminister von Bund und Ländern haben ihre Forderung nach einer neuen Vorratsdatenspeicherung wiederholt. Das alte Gesetz war vom Bundesverfassungsgericht als ein Verstoß gegen das Grundrecht auf ungestörte Kommunikation gewertet worden.
Die CDU-Innenminister von Bund und Ländern haben ihre Forderung nach einer neuen Vorratsdatenspeicherung wiederholt. Das alte Gesetz war vom Bundesverfassungsgericht als ein Verstoß gegen das Grundrecht auf ungestörte Kommunikation gewertet worden. Die Grünen fordern vor einer Neuregelung, den Untersuchungsbericht der EU über den Sinn und Zweck der europäischen Vorratsdatenrichtlinie abzuwarten, so Ralf Briese, innenpolitischer Sprecher. "Die umfassende Vorratsdatenspeicherung ist Sicherheitspolitik mit der Schrotflinte. Die gesamte Gesellschaft wird anlasslos kontrolliert, gespeichert und verdächtigt. Das ist absolut unverhältnismäßig. Wir brauchen eine intelligente Sicherheits- und Kriminalpolitik, aber keine staatliche Totalerfassung."
Die niedersächsischen Grünen erinnern daran, dass fünf EU-Staaten aus grundsätzlichen Bedenken die umstrittene Richtlinie nicht umgesetzt und mehrere Verfassungsgerichte in Europa erhebliche Bedenken angemeldet hätten. Daher sei die EU gut beraten, die Richtlinie kritisch zu überprüfen und zu überarbeiten. Vorher mache deshalb auch keine Neuregelung in Deutschland irgendeinen Sinn, so Briese. "Eine kluge Sicherheitspolitik setzt die Bevölkerung nicht unter Generalverdacht. Die Speicherung und Überprüfung von Kommunikationsinhalten darf daher nur sehr begrenzt eingesetzt werden."