Standortdaten von Mobilfunkanlagen veröffentlichen - Klärung der Rechtslage beim Landesdatenschützer angefragt
Die Landtagsgrünen fordern, dass die Daten über die Standorte von Mobilfunksendeanlagen öffentlich gemacht werden und allen Interessierten zugänglich sind. Dabei müsse jedoch der Datenschutz sehr erns...
Die Landtagsgrünen fordern, dass die Daten über die Standorte von Mobilfunksendeanlagen öffentlich gemacht werden und allen Interessierten zugänglich sind. Dabei müsse jedoch der Datenschutz sehr ernst genommen werden, sagte der stellvertretende Fraktionvorsitzende Enno Hagenah am Donnerstag in Hannover. In einem Schreiben an den Landesbeauftragten für Datenschutz bittet der Grünen-Politiker jetzt um eine Klärung der Rechtslage.
Hagenah wies darauf hin, dass zur Zeit bundesweit zwischen Datenschützern, Verwaltungen und Politikern heftig darum gestritten wird, ob die Veröffentlichung der Standorte von Mobilfunkanlagen mit Angabe von Straßennamen und den zugehörigen Hausnummern mit dem Datenschutz vereinbar sei. Städte wie Nürnberg und Paderborn hätten alle Standortdaten öffentlich gemacht, während andere Kommunen, wie etwa Bremen, mit Hinweis auf den Datenschutz, die Standorte nicht eindeutig identifizierbar in groben Karten im Internet veröffentlicht hätten.
Der Betrieb einer Mobilfunkanlage sei zuerst eine gewerbliche Tätigkeit von öffentlichem Interesse, die nicht unbedingt unter datenschutzrechtliche Schutzklauseln fallen müsse, sagte Hagenah. Gerichte hätten inzwischen geklärt, dass für den Bau einer Mobilfunksendeanlage auf einem Wohngebäude eine Baugenehmigung erforderlich sei. Schon dieses Genehmigungsverfahren sei öffentlich. Das spreche dafür, die Daten aller vorhandenen Standorte interessierten Bürgern zugänglich zu machen.
Hagenah: "Als Miet- oder Kaufinteressent einer Wohnung oder eines Gebäudes muss jeder Bürger die Entscheidungsfreiheit haben, in welchem Abstand von solch einer Sendeanlage er wohnen möchte. Gerade wenn die Anlage von Außen nicht erkennbar ist, wird ein standortgenaues Kataster benötigt, um zu erfahren, ob im Nachbarhaus eine Sendeanlage betrieben wird."
wm/zm