Pressemeldung Nr. 56 vom

Statement zur Bundesratsentscheidung/Erdkabel

„Eine klare Regelung sieht anders aus. Es gibt weiterhin keine Verpflichtung für die Netzbetreiber, Hochspannungsleitungen als Erdkabel zu verlegen. Die Landesregierung als Planungs- und Genehmigungsbehörde muss nun in jedem Einzelfall gerichtsfest entscheiden", so Stefan Wenzel.

Zur heutigen (Freitag) Entscheidung des Bundesrates, die Möglichkeit der Teilverkabelung in das Energieleitungsausbaugesetz aufzunehmen, erklärte der Fraktionsvorsitzende Stefan Wenzel:

"Eine klare Regelung sieht anders aus. Es gibt weiterhin keine Verpflichtung für die Netzbetreiber, Hochspannungsleitungen als Erdkabel zu verlegen. Die Landesregierung als Planungs- und Genehmigungsbehörde muss nun in jedem Einzelfall gerichtsfest entscheiden, ob die Freileitung unter die Erde muss. So entsteht zusätzliche Bürokratie, der dringend notwendige Ausbau der Netze wird so nicht beschleunigt. Stromleitungen gehören grundsätzlich unter die Erde und nur im Ausnahmefall dürfen sie als Freileitung oberirdisch geführt werden."

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