Pressemeldung Nr. 107 vom

Endlagerkommission:Staudte: Deckgebirge bei Salzstöcken unabdingbar für Langzeitsicherheit

„Ein durchgängiges Deckgebirge ist für die Langzeitsicherheit bei der tiefengeologischen Endlagerung hochradioaktiver Stoffe zwingend notwendig. Der erste Entwurf für Kriterien, der ein Deckgebirge lediglich als Abwägungskriterium, aber nicht als Mindestanforderung einstuft, ist fatal – den bestmöglichen Standort kann man nur mit den bestmöglichen Kriterien finden.“

Darum geht‘s

In der Arbeitsgruppe III der Endlagerkommission wurde gestern in Berlin ein erster Entwurf für die Entwicklung von Kriterien zur Endlagersuche diskutiert. Das Kriterium ‚Deckgebirge‘ für die tiefengeologische Endlagerung wurde lediglich als ‚Abwägungskriterium‘ eingestuft und wäre damit nicht zwingend vorgeschrieben.

Das sagen die Grünen

Miriam Staudte, atompolitische Sprecherin

„Ein durchgängiges Deckgebirge ist für die Langzeitsicherheit bei der tiefengeologischen Endlagerung hochradioaktiver Stoffe zwingend notwendig. Der erste Entwurf für Kriterien, der ein Deckgebirge lediglich als Abwägungskriterium, aber nicht als Mindestanforderung einstuft, ist fatal – den bestmöglichen Standort kann man nur mit den bestmöglichen Kriterien finden.“

„Der Verdacht liegt nahe, dass damit der Salzstock Gorleben, bei dem bekanntlich das Deckgebirge auf mehreren Quadratkilometern durch Eiszeiten abgetragen wurde, gesundgebetet werden soll. Aber auch für andere Standorte ist ein Deckgebirge, das die Endlagerzone von den grundwasserführenden Schichten trennt, dringend notwendig.“

Zum Hintergrund

Zur Evaluation des Standortauswahlgesetzes (StandAG) und zur Entwicklung von Suchkriterien wurde die Kommission zur Endlagerung hochradioaktiver Abfälle beim Bundestag eingesetzt. Ihr gehören Bund- und Ländervertreter an, ebenso wie Wissenschaft und gesellschaftliche Gruppen. In drei Arbeitsgruppen werden die verschiedenen Themen bearbeitet. Die Arbeitsgruppe III befasst sich mit der Entwicklung von Kriterien. In einem ersten Entwurf wurden diese in Ausschlusskriterien, Mindestanforderungen und Abwägungskriterien eingeteilt. Bei den ersten beiden Kategorien handelt es sich um K.O.-Kriterien. Die Abwägungskriterien würden nur in ihrer Gesamtheit in die Auswahl einfließen. Das Nicht-Erfüllen eines Abwägungskriteriums könnte durch Erfüllen anderer Kriterien beim Ranking ausgeglichen werden.

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