Offenhaltungsbetrieb in Gorleben:Staudte: Kein Steuergeld für überzogene Offenhaltung Gorlebens verschwenden
„Umweltministerin Hendricks muss für größtmögliche Gleichberechtigung der potenziellen Standorte im Auswahlverfahren sorgen. Das bedeutet: Für die Offenhaltung in Gorleben muss der kleinstmögliche Umfang gewählt werden.“
Darum geht’s
Im Umweltausschuss haben das Bundesumweltministerium (BMUB) und das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) heute über die Planungen zum künftigen Offenhaltungsbetrieb für Gorleben informiert. Es seien Varianten von Außerbetriebnahme bis Vollverfüllung geprüft worden.
Demnach favorisiert das BMUB eine Offenhaltungsvariante, bei der der Erkundungsbereich 1 aufgegeben, aber nicht verfüllt wird. Dort sollen die Betriebsanlagen zurückgebaut werden, eine Überwachung wäre nicht vorgesehen. Die Schächte und Infrastrukturanlagen sollen hingegen weiterhin nutzbar gehalten werden.
Das sagen die Grünen
Miriam Staudte, atompolitische Sprecherin
„Umweltministerin Hendricks muss für größtmögliche Gleichberechtigung der potenziellen Standorte im Auswahlverfahren sorgen. Das bedeutet: Für die Offenhaltung in Gorleben muss der kleinstmögliche Umfang gewählt werden.“
„Jeder Offenhaltungsbetrieb ist kostenintensiv. Wenn Gorleben bis 2031 offengehalten werden würde, würden bei den derzeitigen Planungen noch 220-250 Millionen Euro Steuergelder in diesem ungeeigneten Salzstock versenkt werden. Zum Vergleich: Die Gesamtkosten zur untertägigen Erkundung einzelner Standorte werden mit 300-400 Mio. Euro je nach Wirtsgestein kalkuliert.“
Hintergrund
Das BfS hat 14 Varianten geprüft, wie der Offenhaltungsbetrieb in Gorleben ausgestaltet werden kann. Die Entscheidung, welche Variante umgesetzt wird, hat sich Umweltministerin Hendricks persönlich vorbehalten. Das Land Niedersachsen muss den entsprechenden Hauptbetriebsplan genehmigen. Daher strebt der Bund eine Einigung mit Niedersachsen an.
Gorleben ist weiterhin im Topf der potenziellen Endlagerstandorte. Mit dem Standortauswahlgesetz (StandAG) wurde beschlossen, die Weitererkundung Gorlebens zu beenden. Solange Gorleben sich im Auswahlverfahren befindet, soll ein reduzierter Offenhaltungsbetrieb beibehalten werden.