Pressemeldung Nr. 77 vom

Teilerfolg für steuerliche Absetzbarkeit der Lehrer-Arbeitszimmer

Die seit dem 1. Januar 2007 abgeschaffte steuerliche Absetzbarkeit des häuslichen Arbeitszimmers soll auf Beschluss des Landtages von der Landesregierung auf Bundesebene thematisiert werden, z.B. mit einer Bundesratsinitiative.

Die seit dem 1. Januar 2007 abgeschaffte steuerliche Absetzbarkeit des häuslichen Arbeitszimmers soll auf Beschluss des Landtages von der Landesregierung auf Bundesebene thematisiert werden, z.B. mit einer Bundesratsinitiative. Das hat der Landtag am Donnerstag bei der Behandlung einer entsprechenden Petition beschlossen. Die Grünen-Landtagsfraktion hatte die Petition strittig gestellt.

"Es kann nicht sein, dass Lehrerinnen und Lehrern in den Schulen kein geeigneter Arbeitsplatz zur Verfügung gestellt wird und sie nicht einmal einen Teil der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer steuerlich absetzen können", sagte die stellvertretende Fraktionsvorsitzende Ina Korter am Freitag in Hannover.

Die angeführte Begründung, in der Praxis seien Arbeitszimmer und privater Bereich kaum zu trennen, sei unglaubwürdig, das habe jahrelang funktioniert. Korter: "Sollen Lehrkräfte in der Küche zwischen Suppe und Kartoffeln ihre Abiturarbeiten korrigieren?".

Die Grünen-Politikerin stellte klar, dass ohnehin nur ein Teil der Aufwendungen, maximal 1.250 € jährlich für das Arbeitszimmer habe abgesetzt werden können. Kosten für PC, Fachliteratur usw. stünden ohnehin nicht zur Debatte. Da ändere sich steuerrechtlich nichts.

Korter forderte auch die SPD auf, sich auf Bundesebene für eine Änderung des geltenden Steuerrechts einzusetzen. Schließlich stelle diese den Bundesfinanzminister. "Hier im Landtag dicke Backen machen und im Bund  nichts tun. So einfach kann es sich die SPD nicht machen."

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