Telefonüberwachung auch nach bestehenden Gesetzen möglich
Die Landtagsgrünen fordern die CDU-Fraktion auf, die Vorschrift zur präventiven Telefonüberwachung zurückzunehmen. Die Anhörung zum Gesetzentwurf habe gezeigt, dass eine präventive Telekommunikationsü...
Die Landtagsgrünen fordern die CDU-Fraktion auf, die Vorschrift zur präventiven Telefonüberwachung zurückzunehmen. Die Anhörung zum Gesetzentwurf habe gezeigt, dass eine präventive Telekommunikationsüberwachung überflüssig sei, sagte der innenpolitische Sprecher Hans-Albert Lennartz am Montag in Hannover.
Lennartz wies darauf hin, dass die von der CDU geplanten Veränderungen am Gesetzentwurf allenfalls der "Beschwichtigung" dienten und faktisch nichts änderten.
Auch mit der Übernahme der thüringischen Vorschrift bliebe es bei nahezu uferlosen Anwendungsmöglichkeiten der Überwachung.
"Damit soll den BürgerInnen und Kritikern glauben gemacht werden, dass präventive Telefonüberwachung notwendig ist und nicht auf vollkommen Unverdächtige angewandt wird", so der grüne Innenpolitiker. "Wenn deutliche Anzeichen einer kriminalistischen Relevanz vorliegen, besteht zweifelsohne auch ein konkreter Anfangsverdacht, so dass eine Telefonüberwachung auch nach den bestehenden Gesetzen möglich ist."