Pressemeldung Nr. 116 vom

Trotz teuren Gutachtens keine Rechtssicherheit

Zu Berichten über das vom Kultusministerium beauftragtes Gutachten zur Rechtmäßigkeit von Honorarverträgen an Ganztagsschulen erklärt die schulpolitische Sprecherin Ina Korter:

Zu Berichten über das vom Kultusministerium beauftragtes Gutachten zur Rechtmäßigkeit von Honorarverträgen an Ganztagsschulen erklärt die schulpolitische Sprecherin Ina Korter:

"Ein derart teures Gutachten ist nicht zu rechtfertigen, denn das Ministerium verfügt über genügend eigene Juristen. Objektiv ist es allein deshalb nicht, weil das Ministerium der Auftraggeber war und auch den Prüfauftrag definiert hat. Eine neutrale Prüfung wäre die Einleitung eines Statusfeststellungverfahrens bei der Rentenversicherung gewesen.

Jetzt hat Herr Althusmann viel Geld für ein Gutachten ausgegeben, welches er so auslegen kann, wie es für ihn passt. Die Rechtsunsicherheit bei den Honorarverträgen setzt sich fort, denn selbst die Gutachter haben viele Bedenken und Einschränkungen formuliert. Es bleibt offen, ob die Gerichte der Auffassung des Ministeriums folgen werden. Den Schulen und Schulleitern auf dieser Grundlage zu signalisieren, die Beschäftigung der Honoarkräfte sei rechtlich einwandfrei, ist vor diesem Hintergrund verantwortungslos."

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