Pressemeldung Nr. 1473 vom

Urteil zur Rasterfahndung bestätigt datenschutzrechtliche Bedenken - Grüne: LKA soll umgehend alle an das BKA gelieferten Daten zurückfordern

Bestätigt sieht sich Silke Stokar, innenpolitische Sprecherin der grünen Landtagsfraktion, in ihrer differenzierten Kritik an der Rasterfahndung. Die von den Grünen und dem Landesbeauftragten für Date...

Bestätigt sieht sich Silke Stokar, innenpolitische Sprecherin der grünen Landtagsfraktion, in ihrer differenzierten Kritik an der Rasterfahndung. Die von den Grünen und dem Landesbeauftragten für Datenschutz geäußerten Bedenken gegen die Rasterfahndung seien durch das heutige (11.04.2002) Urteil des Verwaltungsgerichtes in Hannover voll bestätigt worden. Das Urteil habe insbesondere das Informations- und Beteiligungsrecht des Landesbeauftragten für den Datenschutz gestärkt.
Silke Stokar: "Innenminister Bartling ist mit seinen unangemessenen Angriffen auf den Datenschutz auf den Bauch gefallen." Die grüne Abgeordnete fordert den Innenminister auf, die Kontrollrechte des Datenschutzbeauftragten nicht länger zu behindern. Nach der gerichtlichen Bestätigung datenschutzrechtlicher Bedenken könne sich das Innenministerium nicht darauf zurückziehen, dass das Urteil nur für die beiden Studenten gelte, die persönlich geklagt hätten. Silke Stokar: "Rechtssicherheit und Gerechtigkeit gebieten es, dass dieses Urteil für alle Studenten gilt. Das LKA soll umgehend alle an das BKA gelieferten Daten zurückfordern. Bis die Überprüfung durch den Datenschutzbeauftragten abgeschlossen ist, muss gewährleistet sein, dass keine Daten aus Niedersachsen von anderen Behörden weiterverarbeitet werden."
Die grüne Abgeordnete weist darauf hin, dass sich das BKA bis heute weigert, mitzuteilen, mit welchen Dateien die gelieferten Datensätze abgeglichen werden. Im BKA sitzen zur Zeit zwanzig Verbindungsbeamte des FBI, die nicht nur Informationen liefern, sondern auch an Informationen interessiert sind. Mit welchen europäischen Sicherheitsbehörden es bereits einen Datenaustausch über BKA und EUROPOL gäbe, falle auch unter die Geheimhaltung. Silke Stokar: "Die niedersächsischen Daten müssen so lange in Niedersachsen bleiben, bis die Rechtsgrundlage für die Nutzung und Weitergabe durch das BKA geklärt ist."
Sto

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