Landesregierung täuscht bei Fallzahlen - Unterrichtungspflicht nicht erfüllt:Verdunklungsversuche bei präventiver Telefonüberwachung
"Verdunklungsversuche" haben die Landtagsgrünen der Landesregierung im Hinblick auf widersprüchliche Aussagen zur Anzahl präventiver Telefonüberwachungen in Niedersachsen vorgeworfen. "Vor dem Bundesv...
"Verdunklungsversuche" haben die Landtagsgrünen der Landesregierung im Hinblick auf widersprüchliche Aussagen zur Anzahl präventiver Telefonüberwachungen in Niedersachsen vorgeworfen. "Vor dem Bundesverfassungsgericht wurde stets von lediglich vier Fällen gesprochen. Nun muss die Landesregierung eingestehen, dass sie in 13 Fällen Unbescholtene abgehört hat", sagte der innenpolitische Sprecher Hans-Albert Lennartz am Freitag in Hannover. "Diese erhebliche Diskrepanz muss aufgeklärt werden."
Die bisherigen Erläuterungsversuche des Innenministeriums seien "wenig glaubhaft". Der, die Landesregierung vertretende, Staatssekretär Koller hatte auch noch nach der Gerichtsentscheidung und dem Verbot des präventiven Abhörens Ende Juli 2005 nur vier Fälle zugegeben. "Spätestens dann hätte die tatsächliche Zahl genannt werden müssen", sagte Lennartz. Offenbar wollte die Landesregierung ihre Chancen vor dem Verfassungsgericht bis zuletzt durch das Herunterspielen der Fallzahlen verbessern.
Lennartz warf der Landesregierung außerdem vor, ihrer Unterrichtungspflicht gegenüber dem Landtag nicht nachgekommen zu sein. Das niedersächsische Polizeigesetz sieht die halbjährliche Unterrichtung über derartige Maßnahmen vor. Die letzte Unterrichtung stammt jedoch vom August 2004.