Pressemeldung Nr. 340 vom

Verordnung des Landes zu Kokel- und Brenntagen nichtig:Verordnung des Landes zu Kokel- und Brenntagen nichtig

Die Landtagsgrünen fordern eine umweltorientierte gesetzliche Neuregelung der Brennverordnung in Niedersachsen. Hintergrund ist das jetzt veröffentlichte Urteil des Verwaltungsgerichts Hannover wonach die geltende Vorschrift nichtig ist, weil sie gegen das Bundesrecht verstößt.

Die Landtagsgrünen fordern eine umweltorientierte gesetzliche Neuregelung der Brennverordnung in Niedersachsen. Hintergrund ist das jetzt veröffentlichte Urteil des Verwaltungsgerichts Hannover wonach die geltende Vorschrift nichtig ist, weil sie gegen das Bundesrecht verstößt. “Die Landesregierung muss schleunigst eine Neuregelung zum Schutz von Gesundheit, Umwelt und Klima auf den Weg bringen“, sagte der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Christian Meyer am Dienstag (heute) in Hannover.

Das Gericht hatte in seiner Urteilsbegründung festgestellt, dass das Land mit seiner Verordnung in Kauf nehme, dass beim unkontrollierten Verbrennen pflanzlicher Abfälle das Wohl der Allgemeinheit beeinträchtigt werden kann. Damit würden die Grenzen des Kreislaufwirtschaftschaftsgesetzes des Bundes überschritten.

Mit einer parlamentarischen Anfrage an die Landesregierung wollen jetzt die Abgeordneten Stefan Wenzel und Christian Meyer geklärt wissen, welche Konsequenzen aus dem Urteil gezogen werden und welche Auswirkungen sich daraus für die Regelungen in den Kommunen ergeben. “Im Interesse des Klima- und Naturschutzes sind wir Grünen dafür, dass die Kompostierung oder energetische Nutzung von Grün- und Strauchschnitt zum Regelfall wird. Pauschale Brenntage lehnen wir. Pflanzliche Abfälle sollten nur noch unter strengen Regelungen und ausnahmsweise etwa bei Krankheitsbefall verbrannt werden dürfen“, sagte Meyer.

Die noch von Ex-Umweltminister Sander im Jahr 2004 „durchgedrückte Brennverordnung mit der umfangreichen Kokelerlaubnis und Einräucherung“ vieler ländlicher Räume sei, nun nicht nur erwiesenermaßen rechtswidrig, sondern auch „ökologisch fatal“.  

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