Verwaltungsgericht Lüneburg verhandelt über GRÜNEN-Klage gegen Bezirksregierung - Verbot der Fraktionssitzung im Wendland zulässig?
Am Donnerstag dieser Woche wird das Verwaltungsgericht Lüneburg über eine Klage der Landtagsgrünen gegen eine Verbotsverfügung der Bezirksregierung im Zusammenhang mit dem Castor-Transport im Frühjahr...
Am Donnerstag dieser Woche wird das Verwaltungsgericht Lüneburg über eine Klage der Landtagsgrünen gegen eine Verbotsverfügung der Bezirksregierung im Zusammenhang mit dem Castor-Transport im Frühjahr 2001 verhandeln. Den Abgeordneten war untersagt worden, am 27. Und 28. März in einem Tagungshaus im Dannenberger Ortsteil Pisselberg eine "Bürgerfragestunde" und eine "öffentliche Fraktionssitzung" durchzuführen.
Das Verbot wurde mit der so genannten "Allgemeinverfügung" begründet, unter die sämtliche Aktivitäten und Proteste entlang der Castortransportstrecke im Wendland fielen.
Die Grünen klagen sowohl gegen die Allgemeinverfügung als auch gegen das Verbot ihrer Versammlungen. "In der Auseinandersetzung um das Atomprogramm wurden Bürgerrechte immer weiter beschnitten. Gerade auch im Landkreis Lüchow-Dannenberg. In diesem Prozess geht es darum, das Versammlungsrecht zu verteidigen," sagte die Fraktionsvorsitzende Rebecca Harms heute (Montag) in Hannover.
Für die Fraktion werden Rebecca Harms, MdL, Fraktionsvorsitzende und die grüne Bundestagsabgeordnete Silke Stokar an der Verhandlung teilnehmen. Die rechtliche Vertretung erfolgt durch die Anwältin Ulrike Donat, Hamburg und Prof. Dr. Martin Kutscha, Berlin, dem Vorsitzenden der Vereinigung demokratischer Juristen.
Termin: 10. Juli, 09.00 Uhr, Verwaltungsgericht Lüneburg, Adolf-Kolping-Straße 16.
Die Verhandlung ist öffentlich.