Pressemeldung Nr. 7 vom

Vorgriffserlass: Grüne begrüßen neue Bleiberechtsperspektiven

„Der Paradigmenwechsel in der niedersächsischen Flüchtlingspolitik wird auch dadurch deutlich, dass das Innenministerium bereits einen Erlass herausgegeben hat, der die Zielgruppe des vom Bundesgesetzgeber erwarteten neuen Bleiberechts schon im Vorfeld vor Abschiebung schützt“, so Filiz Polat.

Darum geht‘s

Innenminister Pistorius hat heute (14. Januar 2014) einen sogenannten Vorgriffserlass auf eine neue Bleiberechtsregelung angewiesen.

Das sagen die Grünen

Filiz Polat, migrations- und flüchtlingspolitische Sprecherin

„Der Paradigmenwechsel in der niedersächsischen Flüchtlingspolitik wird auch dadurch deutlich, dass das Innenministerium bereits einen Erlass herausgegeben hat, der die Zielgruppe des vom Bundesgesetzgeber erwarteten neuen Bleiberechts schon im Vorfeld vor Abschiebung schützt.“

„Ich bin sehr optimistisch, dass wir nun eine wirksame gesetzliche Bleiberechtsregelung mit Sozialklausel, ohne Stichtag und ‚Sippenhaft‘ bekommen werden, in der die unzumutbar hohen Anforderungen an die Lebensunterhaltssicherung gesenkt werden und die Anforderungen an die Mitwirkungspflichten auf Verhältnismäßigkeit beschränkt werden.“

Hintergrund

Der Erlass basiert auf einem Bundesratsbeschluss zu Erleichterungen beim Bleiberecht für langjährig geduldete Ausländerinnen und Ausländer. Nach der Koalitionsvereinbarung im Bund soll zukünftig bei „nachhaltiger Integration“ von jugendlichen, heranwachsenden sowie volljährigen Ausländerinnen und Ausländern unter erleichterten Umständen und stichtagsunabhängig eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden. Mit dem Erlass soll gewährleistet werden, dass die Personen, die von der zu erwartenden neuen Bleiberechtsregelung profitieren können, nicht vorher noch abgeschoben werden.

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