Pressemeldung Nr. 1390 vom

Vorlage zur Pressekonferenz: Schulgesetznovelle - Zusammenfassung der Neuregelungen

Anlässlich der heutigen Pressekonferenz wurden in diesem Papier die wichtigsten Neuregelungen des angekündigten GRÜNEN Gesetzentwurfes zusammengefasst:...

1. Sechsjährige Grundschule
Die Grundschule soll künftig die Schuljahrgänge 1 bis 6 umfassen.
Nach dem Vorbild von Brandenburg soll auch die Einrichtung kleiner Grundschulen mit jahrgangsübergreifendem Unterricht möglich sein. Die Einführung der sechsjährigen Grundschule wird deshalb nicht zur Schließung kleiner Schulen führen.
Für die Einrichtung der sechsjährigen Grundschule wird eine Übergangszeit von 10 Jahren vorgesehen.
In den Grundschulen kann eine flexible Eingangsstufe eingerichtet werden.
Die Sekundarstufe beginnt künftig mit dem 7. Jahrgang.
Entsprechend umfassen künftig auch die Gesamtschulen die Jahrgänge 7 bis 13. Sie können aber auch eine eigene Primarstufe einrichten und dann die Jahrgänge 1 bis 13 umfassen.
2. Integration
Künftig sollen alle Schulen den Auftrag bekommen, die Schülerinnen und Schüler individuell optimal zu fördern, auch die Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf. Die notwendigen Ressourcen hierfür müssen den Schulen zur Verfügung gestellt werden.
Die Eltern behinderter Kinder sollen künftig das Wahlrecht erhalten, ob ihre Kinder eine Regelschule oder eine Sonderschule besuchen sollen.
Hierfür wird eine Übergangszeit bis 2005 vorgesehen.
3. Eigenständige pädagogische Weiterentwicklung der Schulen
Die Schulen erhalten den gesetzlichen Auftrag, eigenständig ihre pädagogische Arbeit weiterzuentwickeln. Sie sollen Schulprogramme erarbeiten, dessen Umsetzung intern und extern evaluiert wird.
Von den Schulbehörden werden die Schulen durch Beratungs- und Fortbildungsangebote bei ihrer Weiterentwicklung unterstützt.
Es wird nach dem Vorbild von Bremen eine halbparitätisch besetzte Schulkonferenz eingeführt, um die Eltern und die Schülerinnen und Schüler an der Weiterentwicklung der Schulen stärker zu beteiligen.

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