Pressemeldung Nr. 2738 vom

"Vorsintflutliche" Kirchenordnung diskriminiert gleichgeschlechtliche Partnerschaften

Die Grünen haben an die Verantwortlichen in der Evangelisch-lutherischen Landeskirche in Braunschweig appelliert, die Kirchenordnung, die das Zusammenleben gleichgeschlechtlicher Partner im Pfarrhaus...

Die Grünen haben an die Verantwortlichen in der Evangelisch-lutherischen Landeskirche in Braunschweig appelliert, die Kirchenordnung, die das Zusammenleben gleichgeschlechtlicher Partner im Pfarrhaus verbietet, zu ändern. Die Landtagsabgeordnete Georgia Langhans und der Sprecher der Landesarbeitsgemeinschaft Schwulen/Lesbenpolitik Lukasz Batruch bezeichneten die Regelung als "vorsintflutlich".
Die Grünen forderten Landesbischöfin Käßmann dazu auf, gegen diese Diskriminierung Stellung zu beziehen.

Auf Grund der Kirchenordnung sah sich jüngst eine Pastorin in Goslar zur Aufgabe ihrer Stelle gezwungen, nachdem sie sich als lesbisch geoutet hatte und mit ihrer Freundin zusammen ziehen wollte.

Die evangelische Kirche würde mit diesen Regeln auf katholisches Niveau zurückfallen, sagte Langhans. Sie erinnerte daran, dass die katholische Kirche erst unlängst erklärt hatte, allen Mitarbeitern kündigen zu wollen, die eine eingetragene Partnerschaft eingehen würden. Auch beim Antidiskriminierungsgesetz würden die Kirchen verhindern, dass Diskriminierung auf Grund sexueller Orientierung in den Katalog aufgenommen wird, kritisierten die Grünen.
"Was sich Kirchen hier leisten, würden sie bei anderen als Intoleranz anprangern."

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