Nach Asse-Desaster keine weiteren Fakten schaffen!:Wenzel: Neues Endlager-Hearing nach Hannover einberufen
„Die Planung muss endlich raus aus der Grauzone von Kuhhandel und Hinterzimmer. Das abgesoffene „Versuchs“-Endlager Asse und das marode Lager Morsleben zeigten in beklemmender Deutlichkeit, dass die damaligen Auswahlkriterien nicht einmal für eine Generation Sicherheit geboten hätten", so Wenzel.
Ein neues Endlager-Hearing fordert der Fraktionsvorsitzende von Bündnis 90/Die Grünen im Landtag Stefan Wenzel. Für ein solches mehrtägiges Hearing in Hannover müssten alle Experten an einen Tisch geholt werden, die sich im nationalen und internationalen Kontext mit Endlagerfragen und Kriterien für ein sicheres Endlager befassen. Die niedersächsische Landesregierung und ihr Ministerpräsident müssten sich einer solchen Aufgabe stellen. Es sei schwer zu ertragen, so Wenzel, dass Politiker der großen Koalition und der FDP täglich neue Forderungen präsentierten, sich aber gleichzeitig scheuten, ihre Vorschläge öffentlich mit Wissenschaftlern und mit der Bevölkerung an den in Aussicht genommenen Endlagerstandorten zu diskutieren.
"Die Planung solcher Projekte muss endlich raus aus der Grauzone von Kuhhandel und Hinterzimmer", forderte Wenzel. Das abgesoffene "Versuchs"-Endlager Asse und das marode Lager Morsleben zeigten in beklemmender Deutlichkeit, dass die Auswahlkriterien der Vergangenheit nicht einmal für eine Generation Sicherheit geboten hätten.
Der bestmögliche aller Standorte für ein Atommüllendlager könne nur mit einem Höchstmaß an Transparenz und Bürgerbeteiligung ausgewählt werden, so Wenzel. Hier seien Länder wie Schweden schon viel weiter. Internationale Sicherheitsanforderungen der IAEA oder der OECD erlaubten heute keine Verfahren mehr, in denen nicht von Anfang an Transparenz und Bürgerbeteiligung Priorität hätten, sagte Wenzel. Wenzel wandte sich zudem vehement gegen das Gabriel-Angebot zur Aufhebung des Moratoriums für Gorleben. Damit würden erneut einseitige Vorentscheidungen verfestigt.
Das Urteil des Bundesgerichtshofs in Leipzig zu Schacht Konrad müsse jetzt sorgfältig geprüft werden, sagte Wenzel. Offenbar sei nur über den Weg einer Klage vor dem Bundesverfassungsgericht oder dem EUGH eine Wahrung der Rechte von Anliegern und Kommunen möglich. Es könne nicht angehen, dass Anlieger und Kommunen in einem solchen Verfahren weniger Rechte hätten als beim Bau einer Kreisstraße.