Zuviel gezahltes Kindergeld nicht zurückfordern
Die Landtagsgrünen haben gefordert, dass die im Zuge der Kindergelderhöhung irrtüm-lich auch an HartzIV-Familien gezahlten Beträge nicht zurückgefordert werden sollen.
Die Landtagsgrünen haben gefordert, dass die im Zuge der Kindergelderhöhung irrtümlich auch an HartzIV-Familien gezahlten Beträge nicht zurückgefordert werden sollen. "Für diejenigen, die es am dringendsten brauchen, ist die Kindergelderhöhung ein Nullsummenspiel, weil ihnen das Kindergeld als "Einkommen" vom Regelsatz abgezogen wird", sagte die stellvertretende Fraktionsvorsitzende Miriam Staudte heute (Freitag) in Hannover. Viele ARGEn hatten nach der Beschlussfassung im Bundestag jedoch für Januar irrtümlich pro Kind 20 Euro zuviel an Empfänger von Transferleistungen ausgezahlt und würden dies nun zurückfordern.
"Das ist nicht zumutbar, die Familien haben sich auf die Richtigkeit der Bescheide verlassen", sagte die Grünen-Politikerin. Der Paragraf 45 Sozialgesetzbuch (SGB) X besage, das von einem Widerruf eines begünstigenden Bescheides abgesehen werden kann, wenn der ausgezahlte Betrag schon verbraucht ist. Das sei bei den meisten ALG II-Bezieherinnen und -Beziehern vermutlich der Fall. "Außerdem ist zu befürchten, dass der bürokratische Aufwand in keinem Verhältnis zum Ertrag steht."