Anne Kura: Rede zum Biosphärenreservat „Niedersächsische Elbtalaue“
TOP 10: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über das Biosphä-renreservat „Niedersächsische Elbtalaue“
Sehr geehrte Frau Präsidentin,
liebe Kolleg*innen,
es gibt Orte, an denen Natur und Geschichte auf ganz besondere Weise miteinander verbunden sind. Die Niedersächsische Elbtalaue ist so ein Ort. Mitten hindurch zieht sich das Grüne Band. Was heute ein wertvoller Lebensraum ist, war jahrzehntelang Ort der Trennung an der innerdeutschen Grenze nach dem dunkelsten Kapitel unserer Geschichte, der Unfreiheit und der Brutalität. Die Reste der Grenzanlagen sind jetzt Teil der Erinnerungslandschaft – die angesichts der Spaltung mahnt, aber auch für die friedliche Wiedervereinigung steht.
Gleichzeitig ist am ehemaligen Grenzstreifen ein einzigartiger Naturraum entstanden. Das Grüne Band zieht sich über 1.393 Kilometer durch Deutschland und ist der längste Biotopverbund unseres Landes, das längste zusammenhängende Netz aus verschiedenen Lebensräumen.
Und dieses Grüne Band geht eben auch durch das Biosphärenreservat Niedersächsische Elbtalaue. Das ist eine äußerst vielfältige besondere Landschaft mit Auen, Flussbereichen, Weiden, Auwäldern, mit einer außergewöhnlichen Artenvielfalt. Rund 250 Vogelarten, immens viele Pflanzenarten, ein wichtiges Rastgebiet für nordische Gänse und Schwäne, Rast- und Brutgebiet für Kraniche und Störche, zahlreiche Wiesenvögel, und nicht zuletzt der Biber ist hier zu Hause.
Mit dieser Gesetzesänderung soll das Grüne Band deshalb ausdrücklich als Teil des Schutzzwecks des Biosphärenreservats aufgeführt werden. Geschützt sind die Flächen bereits, aber künftig wird das Grüne Band eben explizit rechtlich ausgewiesen. Wir unterstützen damit auch das Ziel, das Grüne Band als UNESCO-Welterbe auszuzeichnen – als erstes gemischtes Welterbe Deutschlands, das Natur- und Kulturerbe miteinander verbindet. Das ist etwas ganz Besonderes, das gibt es weltweit nicht so oft. Denn das Grüne Band ist eben beides: der längste Biotopverbund Deutschlands und eine einzigartige Erinnerungslandschaft.
Deshalb wollen wir außerdem die Möglichkeit dafür schaffen, Naturdynamikflächen leichter auszuweisen. Bislang ist das auf Flächen im Landeseigentum beschränkt. Künftig sollen beispielsweise auch geeignete Flächen des Bundes berücksichtigt werden können, wenn die Eigentümer*innen zustimmen. Das hilft, das Ziel zu erreichen, drei Prozent des Biosphärenreservats als Naturdynamikflächen zu entwickeln.
Beim Schöpfwerk Taube Elbe passen wir die Regelung an die veränderten Anforderungen an. Die bisherige starre Vorgabe zur Absenkung des Wasserstands hat sich als nicht praktikabel erwiesen. Künftig soll das flexibler gehen, im Sinne des Naturschutzes, aber auch im Sinne des Hochwasserschutzes und der Landwirtschaft.
Auch bei der Grünlandpflege soll es mehr Spielraum geben, der Schutz der Wiesenbrüter, insbesondere der Kiebitze, muss dabei aber gewährleistet bleiben.
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
die Niedersächsische Elbtalaue verbindet Natur und Geschichte auf einzigartige Weise. Mit dieser Gesetzesänderung stärken wir ihren Schutz und ihre Bedeutung und geben dem Grünen Band auch rechtlich die Bedeutung, die ihm zukommt.