Evrim Camuz: Rede zum Demokratiefördergesetz
TOP 8 Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der Demokratie und des bürgerschaftlichen Engagements, zur Stärkung der Landeszentrale für politische Bildung und zur Änderung des Niedersächsischen Erwachsenbildungsgesetzes
Vielen Dank Frau Präsidentin,
sehr geehrte Abgeordnete,
Demokratie lebt nicht allein von Parlamenten und Gesetzen. Demokratie erschöpft sich nicht darin, dass Menschen alle paar Jahre wählen gehen.
Demokratie, sehr geehrte Abgeordnete, ist ein Mitmach-Projekt. Sie lebt davon, dass sich Menschen unabhängig von Herkunft, Geschlecht, Religion, Behinderung, Alter oder sexueller Identität einbringen, mitmischen, Impulse geben.
Aber wer macht mit? Wer bringt sich ein?
Ich stehe heute vor Ihnen als überzeugte Parlamentarierin, als Rechtspolitikerin, aber, sehr geehrte Abgeordnete, das war nicht immer so.
Bereits als Kind im Grundschulalter habe ich Rassismus erfahren. Das Gefühl, nicht zu dieser Gesellschaft zu gehören, begleitete mich bis ins Jugendalter: „Warum mich für etwas einsetzen, wenn ich nicht das Gefühl habe dazuzugehören?
Das erste Mal, dass ich das Gefühl hatte, dass ich dazu gehöre, dass ich Teil dieser Gesellschaft bin und dass es wichtig ist, dass ich mich einbringe, das war in der Oberstufenzeit, das war bei der Grünen Jugend. Dort habe ich erstmals Selbstwirksamkeit gespürt.
Sehr geehrte Abgeordnete, ich will kein Mitleid.
Ich will, dass Rassismus und Antisemitismus, dass Ausgrenzung keinen Platz in unserer Gesellschaft haben. Ich möchte, dass unsere Kinder und alle Niedersachsen frei von Diskriminierung aufwachsen und leben. Denn nur wer sich zugehörig zur Gesellschaft fühlt, ist bereit, sich für unsere Demokratie einzusetzen. Und die Entwicklungen in Sachsen-Anhalt haben uns allen vor Augen geführt, wie bitter nötig das ist.
Das Demokratieförderung setzt hier an.
Wir erkennen in Ideologien der Ungleichwertigkeit eine Gefahr für unser friedliches und gleichberechtigtes Zusammenleben.
Denn Diskriminierung ist nicht nur ein individuelles Problem. Sie ist auch eine Gefahr für unsere Demokratie. Wer wiederholt Diskriminierung erlebt, verliert Vertrauen in staatliche Institutionen. Gerade bei rassistisch markierten Menschen zeigt sich dieser Zusammenhang besonders deutlich. Aber auch wer Diskriminierung beobachtet oder durch Betroffene erfährt, kann das Vertrauen in den Staat verlieren.
Deshalb gehört ein wirksamer gesetzlicher Diskriminierungsschutz zum Markenkern des Demokratiefördergesetzes. Es geht darum, Benachteiligungen vorzubeugen, ihnen entgegenzuwirken und Betroffenen Zugang zu unabhängiger Beratung und Unterstützung zu ermöglichen.
Das Demokratiefördergesetz geht hier einen wichtigen und bahnbrechenden Schritt. Antidiskriminierungsarbeit wird ausdrücklich als Teil der Demokratieförderung anerkannt.
Antidiskriminierungsverbände können als Institutionen der Demokratieförderung anerkannt und gefördert werden.
Und wir schaffen ein Instrument, mit dem strukturelle Benachteiligungen nicht länger hingenommen werden müssen: Wir schaffen erstmals eine antidiskriminierungsrechtliche Verbandsklage.
Sehr geehrte Abgeordnete,
Demokratieförderung bedeutet deshalb mehr als die Förderung einzelner Projekte. Sie bedeutet, demokratische Strukturen dauerhaft zu stärken. Sie bedeutet, Menschen vor Ausgrenzung zu schützen. Und sie bedeutet, dafür zu sorgen, dass Gleichheit und das Recht auf ein diskriminierungsfreies Leben nicht nur auf dem Papier stehen, sondern im Alltag erfahrbar sind.
Sehr geehrte Abgeordnete, Demokratie ist nicht selbstverständlich. Sie muss geschützt, gestaltet und jeden Tag mit Leben gefüllt werden.
Packen wir es an. Vielen Dank.