Evrim Camuz: Rede zur Aktuellen Stunde (CDU) "Wenn Straftaten im Dunkeln bleiben..."
TOP 20a Aktuelle Stunde (CDU): Wenn Straftaten im Dunkeln bleiben - Vertrauen in Sicherheit und Rechtsstaat stärken
- Es gilt das gesprochene Wort -
Herr Bock, es ist schon ein starkes Stück, dass Sie es meiner Wahrnehmung nach nicht geschafft haben, in Ihrer fünfminütigen Rede einmal darüber sprechen, wessen Sicherheitsgefühl betroffen ist. Nicht einmal haben Sie von Frauen gesprochen. Und das spricht Bände über die Politik der CDU. Genau deswegen darf das Innenministerium in Niedersachsen niemals in die Hände der CDU fallen.
Wenn Frauen nachts einen Umweg gehen, weil sie einen bestimmten Ort meiden wollen, wenn Mädchen sich überlegen, welche Straße sie nehmen, wann sie nach Hause gehen oder welchen Rock sie tragen, wenn der Blick auf die Umgebung ständig davon begleitet wird, ob ein Spruch, ein Pfiff, eine Bemerkung oder eine andere sexualisierte Belästigung droht – dann geht es nicht mehr um eine vermeintlich harmlose Unannehmlichkeit.
Dann geht es um Freiheit, um die Freiheit von Frauen, Herr Bock. Um die Freiheit, sich so anzuziehen, wie Frau es möchte, die Freiheit sich so zu bewegen, wie Frau es möchte. Dann geht es darum, die Freiheit zu leben, die für Männer selbstverständlich ist.
Und genau deshalb müssen wir über Catcalling sprechen.
Die vom Innenministerium veröffentlichte Dunkelfeldforschung des Landeskriminalamtes Niedersachsen zeigt erneut, wie verbreitet sexualisierte Grenzüberschreitungen und sexuelle Belästigung sind.
Besonders Frauen und Mädchen berichten in erheblichem Umfang von Catcalling und anderen Formen sexualisierter Belästigung.
Und wir wissen zugleich: Viele dieser Vorfälle werden gar nicht erst angezeigt.
Nicht, weil sie für die Betroffenen bedeutungslos wären.
Sondern, weil viele das Gefühl haben, dass eine Anzeige ohnehin nichts bringt. Weil sie sich schämen. Oder weil sie sich fragen: Was soll ich denn beweisen? Wird mir überhaupt geglaubt? Ist das überhaupt eine Straftat? Übrigens - da muss ich etwas vorwegnehmen - in den allermeisten Fällen ist es nicht strafbar.
Doch auch wenn ein Vorfall nicht angezeigt wird, verschwinden seine Folgen nicht.
Betroffene verändern ihr Verhalten. Das zeigt eine Studie des kriminologischen Forschungsinstituts ganz deutlich.
Sie meiden Orte. Sie ziehen sich aus dem öffentlichen Raum zurück. Sie ändern Wege. Sie treffen Vorsichtsmaßnahmen. Sie schränken ihre Bewegungsfreiheit ein.
Und genau das dürfen wir nicht als normalen Bestandteil des Alltags akzeptieren.
Die Botschaft an Betroffene darf nicht lauten: Du musst dich eben besser schützen. Dann nimmst du halt einen Umweg, und kleidest dich anders.
Und auch das, liebe Kollegen und Kolleginnen, ist ein Mythos. Frauen erfahren nicht Übergriffe, weil sie eine bestimmte Kleidung tragen, sondern weil sie eine Frau sind und von Männern zum Objekt herabdegradiert werden.
Die Botschaft, unsere Botschaft, muss lauten: Du hast das Recht, dich frei und sicher im öffentlichen Raum zu bewegen. Und der Staat steht an deiner Seite.
Dabei ist mir eines wichtig: Es geht ausdrücklich nicht darum, jede unangenehme Bemerkung unter Strafe zu stellen.
Wir brauchen keine pauschale Kriminalisierung von schlechtem Benehmen. Wir brauchen eine klare, verhältnismäßige und rechtssichere Regelung für gezielte, erhebliche und offensichtlich unerwünschte sexualisierte Belästigungen.
Denn zwischen einer unhöflichen Bemerkung und einer gezielten sexualisierten Grenzüberschreitung gibt es einen Unterschied. Und genau diesen Unterschied muss das Recht abbilden können.
Niedersachsen hat dafür bereits einen konkreten Schritt unternommen. Das Land hat eine eigene Bundesratsinitiative auf den Weg gebracht, um diese Rechtsschutzlücke zu schließen. Diese Initiative fand damals keine Mehrheit.
Stattdessen haben sich die Länder im Rahmen einer Entschließung des Bundesrates mehrheitlich dafür ausgesprochen, den Schutz von Betroffenen vor sexualisierten Angriffen in nicht körperlicher Form zu stärken.
Und sie haben die Bundesregierung aufgefordert, sich dieser Frage anzunehmen und einen Vorschlag für einen entsprechenden Straftatbestand vorzulegen.
Das war ein wichtiger Schritt. Aber eine Entschließung allein schützt noch niemanden. Ein politischer Appell allein schließt keine Rechtsschutzlücke.
Genau deshalb müssen wir heute fragen: Wo bleibt der konkrete Gesetzentwurf?
Bundesjustizministerin Hubig hat einen Gesetzentwurf zur Strafbarkeit von Catcalling noch vor der Sommerpause angekündigt. Nun ist Herbst. Und deshalb sage ich ganz klar: Schluss mit Ankündigungen. Jetzt muss geliefert werden.
Die Ergebnisse der niedersächsischen Dunkelfeldforschung sollten dabei ein Weckruf für die bundespolitische Debatte sein. Sie zeigen: Wir dürfen sexualisierte Belästigung nicht nur dann ernst nehmen, wenn sie zur Anzeige gebracht wird. Wir müssen auch diejenigen sehen, die gar nicht erst zur Polizei gehen. Diejenigen, die ihre Erfahrungen herunterspielen. Diejenigen, die denken: Das gehört eben dazu. Nein. Es gehört nicht dazu.
Und trotzdem gilt auch: Strafrecht allein wird sexualisierte Gewalt nicht verhindern.
Deshalb brauchen wir mehr.
Wir brauchen Prävention. Wir brauchen Aufklärung. Wir brauchen eine Kultur, in der klar ist: Sexualisierte Belästigung ist kein Kompliment. Sie ist keine Bagatelle. Und sie ist kein Preis dafür, sich im öffentlichen Raum zu bewegen. Wir brauchen außerdem konkrete Unterstützung für Betroffene.
Auch dafür gibt es gute Ansätze.
Hannover zeigt mit seiner Catcalling-Kampagne beispielsweise, wie öffentliche Aufklärung und Sensibilisierung aussehen können. Solche Maßnahmen sind wichtig.
Aber dort, wo eine erhebliche und gezielte sexualisierte Belästigung stattfindet, muss auch das Recht einen wirksamen Schutz bieten. Denn Recht setzt Grenzen. Recht macht deutlich, welches Verhalten eine Gesellschaft nicht akzeptiert.
Und Recht gibt Betroffenen die Gewissheit: Du bist nicht allein. Deine Freiheit und deine sexuelle Selbstbestimmung sind geschützt. Darum geht es im Kern.
Es geht nicht darum, Menschen vorzuschreiben, wie sie sich zu verhalten haben. Es geht darum, dass niemand seine Freiheit dadurch verliert, dass andere ihre Grenzen nicht respektieren.
Wir sollten deshalb nicht länger darüber diskutieren, ob wir dieses Problem sehen. Wir sehen es. Die Betroffenen berichten davon. Die Forschung macht das Ausmaß sichtbar. Die Länder haben den Handlungsbedarf benannt.
Jetzt braucht es den nächsten Schritt. Einen konkreten, verhältnismäßigen und rechtssicheren Gesetzentwurf. Keine weiteren Ankündigungen. Keine weiteren Verzögerungen. Sondern konkrete gesetzgeberische Schritte, um die bestehende Rechtsschutzlücke zu schließen.
Denn die entscheidende Frage ist nicht: Wie müssen sich Frauen und Mädchen verändern, damit sie weniger belästigt werden?
Die entscheidende Frage ist: Wie schaffen wir einen öffentlichen Raum, in dem alle Menschen frei und selbstbestimmt leben können?
Darauf brauchen wir eine Antwort. Und diese Antwort muss auch im Strafrecht sichtbar werden.
Schluss mit den Ankündigungen.
Schluss mit dem Verschieben.
Schluss mit der Rechtsschutzlücke.
Wer den Schutz vor sexualisierter Belästigung verbessern will, muss jetzt handeln.