Nadja Weippert: Rede zur Änderung kommunalrechtlicher und stiftungsrechtlicher Vorschriften
TOP 9 - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung kommunalrechtlicher und stiftungsrechtlicher Vorschriften
- Es gilt das gesprochene Wort -
Sehr geehrte Frau Präsidentin,
liebe Kolleg*innen,
ich denke, wir alle können uns hinter dem kommunalpolitischen Anliegen der Entbürokratisierung versammeln, um die Arbeit unserer niedersächsischen Kommunen einfacher, schneller und günstiger zu machen.
Denn moderne Kommunalverwaltung soll mehr Zeit für das bekommen, worauf es vor Ort wirklich ankommt:
Gute Kindergärten und Schulen, eine funktionierende und nachhaltige Infrastruktur sowie verlässliche Dienstleistungen der Verwaltung.
Kurz gesagt:
Eine solide Daseinsvorsorge für die Menschen vor Ort ohne überbordenden Bürokratismus.
Der vorliegende Gesetzentwurf beinhaltet genau das, was die kommunalen Spitzenverbände schon lange fordern:
Spürbare Entlastung.
Meine Vorredner*innen der rot-grünen Regierungskoalition haben die geplanten Maßnahmen eben schon ausführlich erläutert.
Besonders hervorheben möchte ich an dieser Stelle die immense Erleichterung, die mit der geplanten Abschaffung des konsolidierten Gesamtabschlusses einhergeht.
Der Beteiligungsbericht soll im Sinne der Transparenz und der Entlastung der Kommunen weiterentwickelt und verschlankt werden, ohne dass der Überblick über die kommunalen Beteiligungen verloren geht.
Zudem geben wir den Kommunen das Wort, dass auch die noch offenen Gesamtabschlüsse mit Inkrafttreten dieses Gesetzes nicht nachgeholt werden müssen.
Auch an vielen anderen Stellen setzt der vorliegende Gesetzentwurf an den Abläufen an, die unsere kommunalen Verwaltungen täglich beschäftigen:
Längere Fristen, weniger verpflichtende Prüfungen, vereinfachte Verfahren bei Zuwendungen und mehr Entscheidungsspielräume für unsere Kommunen.
Das ist mehr als reine Gesetzespflege. Es geht darum, die kommunale Selbstverwaltung durch Vertrauen zu stärken, liebe Kolleg*innen!
Wo Prüfungen und Genehmigungsvorbehalte nicht zwingend notwendig sind, sollte die Entscheidung möglichst dort getroffen werden, wo die konkrete Verantwortung liegt – in der Kommune selbst.
Des Weiteren ist der Schritt hin zu einer konsequent digitalen Verwaltung längst überfällig.
Wenn kommunale Rechtsvorschriften künftig grundsätzlich elektronisch verkündet werden, fallen unnötige Schriftformerfordernisse weg. Das spart Aufwand, beschleunigt den Zugang zu Informationen und bringt die Kommunen auf ihrem Weg zur Digitalisierung einen wichtigen Schritt voran.
Liebe Kolleg*innen,
der hier vorliegende Gesetzentwurf zeigt damit deutlich:
Bürokratieabbau bedeutet nicht, einfach alles, was Aufwand macht, zu streichen.
Stattdessen bedeutet es, immer wieder maßvoll anzupassen und nachzusteuern.
Zudem muss auch regelmäßig geschaut werden, ob ein Genehmigungsvorbehalt oder eine Prüfpflicht ihren Zweck erfüllt, um letztlich staatliches Handeln einfacher, schneller und verantwortungsvoller zu organisieren.
Entscheidend ist aber, liebe Kolleg*innen, dass die geplanten Erleichterungen auch tatsächlich in der kommunalen Praxis ankommen.
Genau daran sollte sich dieses Gesetz messen lassen.
Ich freue mich auf die weiteren Beratungen im Innenausschuss. Vielen Dank!