Statement:Grüne: Die AfD kann Erkenntnisse über rechtsextreme Bestrebungen nicht wegklagen

Die AfD ist auch in zweiter Instanz mit dem Versuch gescheitert, sich im Eilrechtsschutz gegen die Bestimmung zum Beobachtungsobjekt von erheblicher Bedeutung zu wehren. Das OVG stellt klar, dass die Hochstufung der AfD als gesichert rechtsextremistisch rechtmäßig ist.

Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat den Eilantrag der AfD Niedersachsen gegen ihre Einstufung als Beobachtungsobjekt von erheblicher Bedeutung abgelehnt. Dazu sagt Michael Lühmann, innenpolitischer Sprecher der Grünen-Landtagsfraktion: 

Die AfD ist auch in zweiter Instanz mit dem Versuch gescheitert, sich im Eilrechtsschutz gegen die Bestimmung zum Beobachtungsobjekt von erheblicher Bedeutung zu wehren. Das OVG stellt klar, dass die Hochstufung der AfD als gesichert rechtsextremistisch rechtmäßig ist. 

Das ist eine deutliche Bewertung des OVG Lüneburg, die zugleich zeigt: Die Erkenntnisse über rechtsextreme Bestrebungen innerhalb der AfD lassen sich nicht einfach wegklagen, im Gegenteil! Indem der Senat die Einschätzung des VG Hannover ausdrücklich teilt, wonach die AfD belegbar den Schutz der Menschenwürde außer Geltung setzen will, rückt der Auftrag des Grundgesetzes für den Schutz der Menschenwürde in den Mittelpunkt. Dieser gibt aller staatlichen Gewalt auf, die Menschenwürde zu achten und zu schützen.  

Deshalb müssen wir die Einleitung eines AfD-Verbotsverfahrens vorantreiben. Es braucht eine Koalition der willigen Bundesländer, die gemeinsam vorangehen und die notwendigen Schritte einleiten.

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