Reform des Demonstrationsrechts – GRÜNE legen Entwurf für ein modernes Versammlungsrecht in Niedersachsen vor
Seit langem fordern Juristen und Bürgerrechtsorganisationen eine versammlungsfreundliche Reform des Demonstrationsrechtes. Der innenpolitische Sprecher der GRÜNEN Ralf Briese hat auf einer Pressekonferenz den Entwurf eines Versammlungsfreiheitsgesetzes vorgelegt, das diese Forderung aufgreift.
Spätestens mit der heißen Phase der Proteste gegen den Castortransport nach Gorleben wird auch in Niedersachsen in den nächsten Wochen wieder das Thema Demonstrationsfreiheit und die Versuche ihrer Beschränkung stärker in den Fokus der politischen Auseinandersetzung rücken.
Als Ergebnis der Föderalismusreform ist den Bundesländern die Zuständigkeit für die Regelung des Versammlungsrechts zugesprochen worden. Dadurch eröffnen sich Möglichkeiten, das geltende Recht zu modernisieren. Seit langem fordern Juristen und Bürgerrechtsorganisationen eine versammlungsfreundliche Reform. Der innenpolitische Sprecher der GRÜNEN Ralf Briese hat auf einer Pressekonferenz Versammlungsfreiheitsgesetz vorgelegt, das diese Forderung aufgreift.
Eckpunkte für ein modernes Versammlungsrecht in Niedersachsen
Das Recht, sich ungehindert und ohne besondere Erlaubnis mit anderen zu versammeln, galt jeher als Zeichen der Freiheit, Unabhängigkeit und Mündigkeit des selbstbewussten Bürgers.
Nach der Föderalismusreform I ist die Kompetenz für das Versammlungsrecht (Demonstrationsrecht) an die Länder gegangen. Damit ergibt sich für die Länder die Möglichkeit das geltende Versammlungsrecht zu reformieren, zu modernisieren und an die höchstrichterliche Rechtsprechung anzupassen. Seit langem fordern Juristen und Bürgerrechtsorganisationen eine versammlungsfreundliche Reform des Demonstrationsrechtes. Bündnis 90 / Die Grünen in Niedersachsen haben diese Forderungen aufgegriffen und legen ein zukunftsweisendes Versammlungsfreiheitsgesetz vor. Das Gesetz beinhaltet als wesentliche Neuerungen folgende Eckpunkte:
1. Der Schutz der Versammlungsfreiheit ist eine besondere Aufgabe aller staatlichen Organe und Institutionen.
Damit wird das Versammlungsrecht aus seiner obrigkeitsstaatlichen Tradition befreit. Der Staat und seine Institutionen sollten für die Versammlungsinitiatoren als moderner Dienstleister in Sicherheits- und Organisationsfragen fungieren.
2. Das niedersächsische Bannmeilengesetz wird aufgehoben
Viele Bundesländer haben sich von dieser Beschränkung der Versammlungsfreiheit vor den Parlamenten bereits verabschiedet. Auch in unmittelbarer Nähe des Landtages darf zukünftig demonstriert werden, da gerade der Ort von Gesetzgebung und politischer Debatte ein symbolisch und politisch herausragender Ort ist.
3. Die Spontanversammlung wird geregelt. Sie bedarf keiner Anmeldung. Die Pflicht für eine Versammlungsleitung in geschlossenen Räumen wird aufgehoben.
Die höchstrichterliche Rechtsprechung hat entschieden, dass spontane Versammlungen keiner Anmeldung bedürfen. Es steht auch im Organisationsermessen der Veranstalter, ob sich eine Versammlung in geschlossenen Räumen eine oder einen Leiter geben will. Geplante Veranstaltungen unter freiem Himmel müssen auch zukünftig eine Leitung haben.
4. Die Polizei muss durch Kennzeichnung für die TeilnehmerInnen identifizierbar sein. Der Ordnungsbegriff wird aus dem Gesetz gestrichen.
Aufgabe der Polizei ist der Schutz der Versammlungsfreiheit. Polizei und TeilnehmerInnen sollen so weit wie möglich vertrauensvoll kooperieren. Dafür ist es eine gegenseitige Identifikation nötig. Im Streitfall müssen sowohl Polizei als auch TeilnehmerInnen identifizierbar sein. Ist die öffentliche Sicherheit gefährdet kann die Polizei die Versammlung auflösen, wenn keine milderen Mittel anwendbar sind. Der unbestimmte Ordnungsbegriff wird aus dem Gesetz gestrichen.
5. Das Recht der Polizei für Bild und Tonaufnahmen wird versammlungsfreundlich reformiert.
Die Polizei darf auch zukünftig Bild- und Tonaufnahmen der VersammlungsteilnehmerInnen machen, wenn Tatsachen vorliegen, dass die öffentliche Sicherheit gefährdet ist. Sie darf die Daten zur Straftatenaufklärung nutzen. Diffuse Übersichtsaufnahmen, welche auf potenzielle Versammlungsteilnehmer abschreckend wirken, sind zukünftig nicht mehr erlaubt. Die Polizei muss Versammlungsteilnehmer vor unrechtmäßigen Aufnahmen durch Dritte schützen, wenn die betroffenen Teilnehmer dies verlangen.
6. Das Volljährigkeitserfordernis für Ordnerdienste wird abgeschafft. OrdnerInnen müssen zukünftig mindestens 14 Jahre alt sein.
Damit wird der rechtliche Wertungswiderspruch abgeschafft, dass der oder die VeranstalterIn als GrundrechtsträgerIn eine Versammlung verantworten kann, aber seine oder ihre Hilfskräfte die Volljährigkeit erlangt haben müssen. Aus Sicherheitsgründen kann die Behörde auch zukünftig Volljährigkeit verlangen.
7. Die Versammlungsbehörde und die Veranstalter sollen im Vorfeld der Versammlung konstruktiv kooperieren (Kooperationsgebot).
Die Neuregelung ist Ausfluss des höchstrichterlich geforderten Kooperationsgebotes. Besonders bei Großdemonstrationen sollen Veranstalter und Behörde im Sinne vertrauensbildender Maßnahmen konstruktiv kooperieren, damit die Versammlung friedlich und ordnungsgemäß vonstatten geht. In die Rechte Dritter soll so gering wie möglich und schonend eingegriffen werden.
8. Das Versammlungsrecht kann an Orten, die an die nationalsozialistische Gewalt- und Willkürherrschaft erinnern, eingeschränkt werden.
Eine Pervertierung der Versammlungsfreiheit kann damit rechtlich wirksam unterbunden werden. Die besondere historische Verpflichtung für den Schutz der Würde der Opfer des Nationalsozialismus rechtfertigt diese Einschränkung der Versammlungsfreiheit.
9. Das Uniformverbot und das Vermummungsverbot werden reformiert. Am Waffenverbot wird festgehalten.
Eine Uniformierung oder uniformähnliche Kleidung ist zukünftig dann verboten, wenn davon eine einschüchternde Wirkung ausgeht. Eine Vermummung ist auch zukünftig verboten, aber der Strafrahmen wird abgesenkt. Die Vermummung aus Eigenschutzgründen ist auf Antrag erlaubt.
Das Friedlichkeitsgebot aus Artikel 8 des Grundgesetzes fordert ein Verbot von Waffen jeglicher Art auf Versammlungen. Daher wird an den geltenden Bestimmungen zum Waffenverbot festgehalten.
10. Die Straf- und Bußgeldvorschriften werden reformiert.
Der Strafrahmen für einen Verstoß gegen die Anmeldepflichten und die Benennung falscher Ordnerzahlen wird abgesenkt. Das Herbei oder- Mitführen von Gegenständen zur Identitätsverschleierung ist zukünftig sanktionsfrei
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Hier die dpa-Meldung zu unserer Pressekonferenz (copyright dpa/lni)
DPA: Grüne fordern Aufhebung der Bannmeile für Demos am Landtag
Hannover (dpa/lni) - Demonstrationen sollen nach dem Willen der Grünen im niedersächsischen Landtag künftig auch direkt am Parlament möglich sein. Ein Gesetzentwurf der Oppositionsfraktion zur Änderung des Versammlungsrechts sieht eine Aufhebung der Bannmeile - einer Verbotszone für Demonstrationen am Landtag - vor. Zudem solle künftig jeder Polizist bei Demonstrationen identifizierbar sein, etwa mit Namensschildern oder verschlüsselten Ziffern an der Uniform, forderte der innenpolitische Sprecher der Grünen, Ralf Briese, am Donnerstag in Hannover. Bei Protesten gegen den Castor-Transport nach Gorleben könne bisher kein Demonstrant einfordern, dass sich ein Polizist ausweise, kritisierte er.
Bei den Atommüll-Transporten ins Wendland gibt es immer wieder Rangeleien und auch juristische Auseinandersetzungen zwischen Atomkraftgegnern und der Polizei. Aber der Gesetzentwurf sei "keine Lex Castor", betonte Briese. Am kommenden Dienstag wird er im Landtag beraten. Breite Unterstützung dafür zu bekommen, scheint fraglich. Das Innenministerium wollte dazu am Donnerstag keine Stellung nehmen und verwies auf die bevorstehende Landtags-Debatte. Allerdings wird ein eigener Gesetzentwurf erarbeitet. Bei der Polizeidirektion Lüneburg, die für die Castor-Transporte - zuständig ist, stießen die Vorschläge auf wenig Zustimmung, räumte Briese ein. Am zweiten Novemberwochenende soll die nächste Atommüll-Fracht ins Zwischenlager Gorleben rollen.
Die Grünen wollen außerdem das Vermummungsverbot entschärfen. Nach ihren Vorstellungen soll es keine Straftat mehr sein, sich bei Demonstrationen zu vermummen, sondern eine Ordnungswidrigkeit, bei der bis zu 1000 Euro fällig werden können. Zudem solle im Gesetz festgeschrieben werden, dass bei spontanen Versammlungen keine Anmeldung mehr notwendig ist. Dies können mitunter auch rechtsextreme Gruppen nutzen. "Grundrechte gelten auch für die Durchgeschüsselten und die Doofen", sagte der Grünen-Politiker Briese