
Ohne das Volkbegehren wird es in Niedersachsen am Ende keinen wirksamen Artenschutz geben. Diese Landesregierung handelt erst, wenn der politische Druck von außen groß genug ist. Vor zwei Jahren begrüßte die SPD-Landtagsfraktion den Erfolg des bayerischen Volksbegehrens. Passiert ist jedoch nichts. Beim Naturschutz ist Niedersachsen bundesweit Schlusslicht und riskiert Strafzahlungen der EU.
Unter dem Druck des erfolgreich gestarteten Volksbegehrens haben SPD und CDU in den sauren Apfel gebissen und machen nun plötzlich Tempo beim Artenschutz. Allerdings lassen die Entwürfe für mehrere Artenschutzgesetze wesentliche Fragen offen, weil insbesondere die CDU in entscheidenden Punkten keineswegs bereit ist, wirksamen Artenschutz festzuschreiben.
„Wir Grünen haben bereits im April einen Antrag zur Verlängerung der Regelstudienzeit in den Landtag eingebracht.“
Es ist unverantwortlich, dass die Landesregierung die Leckagen immer nur scheibchenweise einräumt. Auch jetzt wird bekannt, dass der Grundwasserschaden in Emlichheim noch größer ist als befürchtet. Wirtschaftsminister Althusmann muss dem Landtag nun erklären, warum seine Behörde über dem entstandenen Grundwasserschaden erst so spät informiert.
„Das katastrophale Ergebnis der Umfrage zur Pflegekammer in Niedersachsen war vorhersehbar. Es dokumentiert das komplette Versagen der Landesregierung.“
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz hat am Mittwoch (3. September) ihren Jahresbericht vorgelegt.
„Was der Innenminister heute vorgelegt hat, ist leider eine Rolle rückwärts.“

Ich erwarte von Finanzminister Hilbers, dass er den Etatentwurf unverzüglich allen Mitgliedern des Landtags zuleitet. Ebenso ist der Minister aufgefordert, in der Sitzung des Haushaltsausschusses am morgigen Mittwoch Rede und Antwort zu seinem Vorgehen zu stehen.
Wir Grüne setzen uns im Landtag klar für die schnelle Umsetzung der Ziele des Volksbegehrens und eine rechtliche abgesicherte Finanzierung für den ökologischen Umbau unserer Landwirtschaft ein. Faule Kompromisse zum Artenschutz werden wir nicht akzeptieren.
Einen Formfehler in der Straßenverkehrsordnung auszunutzen, um die überfällige Reform des neuen Bußgeldkataloges mit einer Neuregelung insbesondere für Fahrverbote aufzuweichen, lehnen wir Grünen mit Blick auf die Situation in Niedersachsen ab. Das zeigt der Blick auf die Unfallzahlen. In einem Flächenland wie Niedersachsen sind wie in keinem anderen Bundesland die geschwindigkeitsbedingten Unfälle gerade erst 2019 wieder gestiegen.