Die Unterrichtung durch Justizministerin Wahlmann im Ausschuss hat deutlich gemacht, dass es in beiden Fällen einen sachlichen Anlass für staatsanwaltschaftliche Ermittlungen gibt.
Das Verhalten von Ansgar Schledde zeigt sein gestörtes Verhältnis zum Rechtsstaat und zu den Spielregeln der Demokratie. Illegale Parteispenden sind keine Kleinigkeit. In jeder demokratischen Partei hätten solche Machenschaften dazu geführt, dass Schledde seine Verantwortung entzogen und seiner Ämter enthoben worden wäre.
Mein besonderer Dank gilt Ministerpräsident Olaf Lies und seiner Stellvertreterin Julia Willie Hamburg. Gemeinsam mit Betriebsrat und Gewerkschaft haben sie mit großem Einsatz für eine Zukunft des Werks gekämpft.
Es wäre eine sehr gute Nachricht für die Beschäftigten bei VW in Osnabrück und ihre Familien, wenn es gelingt, den Standort und möglichst alle Arbeitsplätze zu sichern. Dafür setzt sich die rot-grüne Landesregierung ein und löst damit ihr Versprechen ein, für eine Zukunft des Werks in Osnabrück zu kämpfen.
Es ist nicht sinnvoll, während des laufenden Strafverfahrens gegen den teilweise geständigen, korrupten Ex-Staatsanwalt einen Untersuchungsausschuss einzurichten. Dadurch wird klar: Die CDU setzt einmal mehr auf politische Show-Effekte statt auf Sacharbeit.
Wir brauchen dafür alltagstaugliche Regelungen, um unsere Demokratie besser vor ihren Feinden und insbesondere auch vor Antisemitismus zu schützen.
Mit unserem Vorschlag setzen wir das Urteil des Staatsgerichtshofs konsequent um. Der Grundsatz, dass jede Stimme gleich viel zählt, wird gestärkt und die Unterschiede zwischen den Wahlkreisen werden kleiner. Auch das neue Auszählverfahren schafft mehr Gerechtigkeit im Wettbewerb der Parteien.
Der Nachtragshaushalt ist verfassungsgemäß und hat Bestand, und deswegen gilt weiterhin: Auf Rot-Grün in Niedersachsen und ihre Politik können sich die Menschen verlassen. Das ist umso wichtiger, als es im Zweiten Nachtragshaushalt aus dem Jahr 2023 um viel Geld und sinnvolle Investitionen in Kitas und Kommunen ging.
Die Fraktionen von SPD, CDU und Grünen haben sich darauf verständigt, ein Parlamentarisches Kontrollgremium einzurichten. Seine gewählten Mitglieder sind dann dafür zuständig, die parlamentarische Kontrolle des Verfassungsschutzes vorzunehmen.