Die heutige Sitzung des Untersuchungsausschusses hat erwartungsgemäß nichts Neues ergeben.
Im Rahmen ihrer zweitägigen Klausurtagung in Lingen hat die Grüne Landtagsfraktion das Dalum-Wietmarscher Moor besucht, das in den Landkreisen Grafschaft Bentheim und Emsland und im Grenzgebiet zu den Niederlanden liegt.
Am Freitag, den 31. Mai 2024, wurde u.a. auch ein 29-jähriger Polizist bei einer Messerattacke in Mannheim angegriffen und lebensgefährlich verletzt.
Ein belastbarer Grenzwert für Cannabis im Straßenverkehr ist dringend erforderlich – sonst konterkariert das die Legalisierung.
Minister Heere hat heute erneut überzeugend dargelegt, dass das Finanzministerium mit den Änderungen der Vergütungspraxis den Quereinstieg für junge Führungskräfte im Landesdient erleichtert. Den Vorgang hatte er bereits mehrfach im Landtag ausführlich erläutert. Dass Niedersachsen sich im Wettbewerb um die besten Köpfe besser aufstellt, unterstützen wir ausdrücklich.
Wichtig ist, dass alle beteiligten Akteur*innen im Gespräch bleiben und diesen Prozess begleiten, im Interesse der Beschäftigten und der Region – auch wir werden, wie bereits in der Vergangenheit, im engen Austausch bleiben.

Es ist nicht akzeptabel, wenn Menschen in Feierlaune vollkommen enthemmt und gut gelaunt die Menschenwürde angreifen. Dieser vermeintlichen Normalisierung von menschenfeindlichen Parolen müssen wir als Demokrat*innen entschieden entgegentreten.
Wir verurteilen den Angriff aufs Schärfste. Körperliche Attacken auf Demokratinnen sind ein Angriff auf unsere Demokratie. Wir sind schockiert, aber wir lassen uns nicht einschüchtern. Gewalt darf nie ein Mittel der politischen Auseinandersetzung sein.
Die aktuelle Situation in der Asse zeigt einmal mehr, dass Eile geboten ist. Die BGE muss hier eindeutig schneller werden. Sowohl, was die Erschließung des zusätzlich benötigten Schachtes 5 betrifft als auch in Bezug auf die Infrastruktur, die unter Tage benötigt wird, um die Abfälle wieder heraufzuholen.
Je weniger die CDU ihre Vorwürfe belegen kann, umso mehr verrennt sie sich im juristischen Klein-Klein, wie bei der Frage nach der anfänglichen Einstufung nach E15 und dem Tarifvertrag, den Anhängen und Protokollnotizen. Es verwundert nicht, dass das von der CDU bezahlte Gutachten zum erwünschten Ergebnis kommt. Erstaunlich ist nur, dass die CDU ihr Heiermann-Gutachten zwar der Presse vorstellt, es dem Ausschuss aber bis heute vorenthält.