Das ist schon ein starkes Stück, dass die Landesregierung den Willen des Landtages einfach nicht umsetzt. Seit einem Jahr bereits warten Pflegekräfte im Maßregelvollzug auf ihr Geld.
„Das Justizsystem in Niedersachsen ist am Limit, mancherorts auch schon drüber.“
„Die Entlassung eines Staatssekretärs in der parlamentarischen Sommerpause soll das langjährige Nicht-Handeln der Ministerin offenbar kaschieren.“
„Justizministerin Havliza ist mit dem Versuch gescheitert, Erlasse zum Umgang der Justiz mit der Corona-Krise der Öffentlichkeit vorzuenthalten. Wir fordern die Ministerin auf, umgehend klarzustellen, dass sie auf Rechtsmittel verzichtet und die Erlasse unverzüglich veröffentlicht.
Das Urteil ist ein erneuter Beleg, wie handwerklich schlecht und juristisch wackelig die Verordnungen der Landesregierung sind. Nach Verstößen gegen die Versammlungsfreiheit, die Religionsfreiheit, der unerlaubten Untersagung des Betriebs eines Fitnessstudios ist das bereits vierte Mal, dass Gerichte dieser Landesregierung Verfassungsbruch bescheinigen.
Religionsfreiheit und deren Ausübung sind ein Grundrecht der Verfassung. Wir Grüne haben schon früh das Totalverbot von Religionsausübung kritisiert. Das Bundesverfassungsgericht stellt in seinem Urteil fest, dass dieses Grundrecht, wenn auch unter Auflagen, gewährleistet werden muss und hat die Corona-Verordnung der Niedersächsischen Landesregierung in diesem Punkt außer Vollzug gesetzt.
Der Bußgeldkatalog darf nicht dazu führen, dass die bisherige niedersächsische Linie, verstärkt auf Aufklärung, Überzeugung und Ermahnungen zu setzen, aufgegeben wird. Niedersachsen hat bürgernahe Polizei- und Ordnungsbehörden. Daran darf auch die Corona-Krise nichts ändern.
Wenn die restliche Haftzeit noch maximal einen Monat beträgt und das Verhalten der Gefangenen beanstandungsfrei war, sind die bei den jährlichen Weihnachtsamnestien üblichen Voraussetzungen erfüllt. Natürlich muss auch hier die Inanspruchnahme der Amnestie freiwillig sein.
„Da zumindest auch nach Einschätzung der Behörden nicht ausgeschlossen ist, dass der junge Mann noch minderjährig ist, geht der Minderjährigenschutz vor.“
„Justizministerin Havliza muss aufklären, wie es möglich ist, dass sich solche kriminellen Netzwerke innerhalb des Justizvollzugs und der mutmaßlichen Beteiligung von Landesbediensteten entwickeln können.“