Die Razzia im Umfeld der Terrorgruppe um Prinz Reuß und das Verbot der DMG in Braunschweig der letzten Tage bestätigen exemplarisch die Warnungen des heute vorgelegten Verfassungsschutzberichtes für das letzte Jahr. Die gestiegenen Radikalisierungstendenzen und sinkenden Hemmschwellen bei Gewalt in allen Phänomenbereichen sind zutiefst besorgniserregend, ebenso wie die deutliche Zunahme antisemitischer Straftaten. Dies dürfen und werden wir in Verantwortung vor unserer Geschichte nicht dulden.
Der Ministerpräsident hat authentisch und schlüssig erklärt, warum auch die neue Büroleiterin wie üblich nach Stufe B2 (AT) eingruppiert wurde und nicht weniger Gehalt bekommen sollte.
Vor dem Hintergrund der erhärteten Vorwürfe ist das Verbot der DMG in Braunschweig konsequent, richtig und ohne jede Alternative.
Die heutige Sitzung des Untersuchungsausschusses hat erwartungsgemäß nichts Neues ergeben.
Am Freitag, den 31. Mai 2024, wurde u.a. auch ein 29-jähriger Polizist bei einer Messerattacke in Mannheim angegriffen und lebensgefährlich verletzt.
Minister Heere hat heute erneut überzeugend dargelegt, dass das Finanzministerium mit den Änderungen der Vergütungspraxis den Quereinstieg für junge Führungskräfte im Landesdient erleichtert. Den Vorgang hatte er bereits mehrfach im Landtag ausführlich erläutert. Dass Niedersachsen sich im Wettbewerb um die besten Köpfe besser aufstellt, unterstützen wir ausdrücklich.

Es ist nicht akzeptabel, wenn Menschen in Feierlaune vollkommen enthemmt und gut gelaunt die Menschenwürde angreifen. Dieser vermeintlichen Normalisierung von menschenfeindlichen Parolen müssen wir als Demokrat*innen entschieden entgegentreten.
Wir verurteilen den Angriff aufs Schärfste. Körperliche Attacken auf Demokratinnen sind ein Angriff auf unsere Demokratie. Wir sind schockiert, aber wir lassen uns nicht einschüchtern. Gewalt darf nie ein Mittel der politischen Auseinandersetzung sein.
Je weniger die CDU ihre Vorwürfe belegen kann, umso mehr verrennt sie sich im juristischen Klein-Klein, wie bei der Frage nach der anfänglichen Einstufung nach E15 und dem Tarifvertrag, den Anhängen und Protokollnotizen. Es verwundert nicht, dass das von der CDU bezahlte Gutachten zum erwünschten Ergebnis kommt. Erstaunlich ist nur, dass die CDU ihr Heiermann-Gutachten zwar der Presse vorstellt, es dem Ausschuss aber bis heute vorenthält.
Angesichts der Kompliziertheit des öffentlichen Dienstrechts sind unterschiedliche Interpretationen über Details ganz normal. Dass das von der CDU bezahlte Gutachten zu einem anderen Ergebnis kommt, als die Experten der Landesregierung, verwundert nicht, sondern liegt in der Natur der Sache.