„Das Urteil hätte der VW-Konzern vermeiden können, wenn er rechtszeitig die Interessen seiner Kundinnen und Kunden ernster genommen hätte.“
Die Sorgen der niedersächsischen Fischer vor den Auswirkungen der Corona-Krise sind berechtigt. Zeitlich befristete und in der Höhe gedeckelte Stilllegegelder reichen vielfach nicht aus, um ein Überleben der niedersächsischen Küstenfischerei zu sichern.
Es war eine Frage der Zeit, bis es auch in Niedersachsens Schlachthöfen zu einem großen Ausbruch an Infektionen kommt. Bereits Mitte März haben wir Grünen gefordert, die fleischverarbeitenden Betriebe zu verpflichten, Werkvertragsarbeiter aus dem Ausland in Einzelzimmern unter zu bringen, statt in dicht belegten Mehrbettzimmern.
Auch diese Wolfsverordnung wird wie so viele Ankündigungen nur ein Papiertiger bleiben. Die Jagd von Wölfen ist in Niedersachsen weiterhin nicht im Jagdgesetz verankert. Und sie kann auch nicht zugelassen werden, solange der strenge Artenschutz für Wölfe besteht. Der Minister wird mit seiner Verordnung ziemlich sicher vor dem Europäischen Gerichtshof scheitern.
„Es hat sich heute leider bestätigt, dass bisher die Schlachthöfe so gut wie nicht kontrolliert werden, auch die Unterbringung nicht.“
Wir unterstützen den Protest der Milchbauern. Die Corona-Pandemie hat schonungslos offengelegt, dass die Exportorientierung der Milchwirtschaft der heimischen Landwirtschaft nicht zu Gute kommt.

Zögerliche Appelle an die Fleischwirtschaft und die späte Ankündigung von Tests reichen natürlich nicht, um die seit langem bekannten und absehbaren Probleme in den Schlachthöfen in den Griff zu bekommen. Entscheidend ist, dass die Unterbringung in Einzelzimmern zur Pflicht wird.
Während viele Bereiche des alltäglichen Lebens bis ins Kleinste geregelt werden, sieht man tatenlos zu, dass sich in Sammelunterkünften Infektionsherde bilden und das Leben und die Gesundheit dieser Menschen gefährdet werden.
Die Tragweite der Messergebnisse ist immens. Nach derzeitiger Lage bedeuten diese, dass alle an niedersächsischen Flüssen angelnden Menschen auf nicht absehbare Zeit ihren Fang nicht verzehren sollten. Wenn es sich bewahrheitet, dass die Warnung nur deswegen nicht auf stehende Gewässer ausgeweitet wurde, weil schlicht die Messdaten fehlen, wäre das ein Skandal.
„Landwirtschaftsministerin Otte-Kinast ist mit der von ihr hochgelobten Videoüberwachung von Schlachthöfen komplett gescheitert.“