Die zuständigen CDU-Minister für Finanzen und Wissenschaft spielen nicht mit offenen Karten. Der Landesrechnungshof verweist seit über einem Jahr auf eine Finanzlücke von fast 4 Mrd. Euro. Trotzdem gab es auch heute keine klaren Auskünfte zur Finanzierung der notwendigen Neubauten der sanierungsbedürftigen Universitätskliniken in Hannover und Göttingen.
Es ist zunächst gut, dass viele Forderungen der Grünen und anderer umgesetzt wurden. Dazu gehört z.B. die dezentrale Datenspeicherung. Was fehlt, ist weiterhin ein Gesetz für die Corona-Warn-App, damit die Nutzung der App unter allen Umständen freiwillig bleibt.
Das Agieren der Sozialministerin gegenüber der Pflegekammer ist mehr als unglücklich und grenzt schon fast an Sabotage. Es fehlt nicht mehr viel und dann hat die Ministerin eines der wichtigsten Instrumente zur Verbesserung der Situation in der Pflege in den Sand gesetzt.
„Bei der Online Befragung zur Pflegekammer gibt es deutliche Hinweise auf unerlaubte Zugriffe auf das Online Portal.“
Das Sozialministerium schadet mit seinem dilettantischen Vorgehen der Pflegekammer ein weiteres Mal massiv. Dass die Datensicherheit bei der Online-Befragung nicht gewährleistet ist, macht einen fassungslos. Für diese schwere Panne trägt die Landesregierung die Verantwortung.
Die Entscheidung, zukünftig an so genannten Hotspots verstärkt zu testen ist ein erster Schritt. Gleichzeitig muss jetzt unbedingt auch das medizinische und pflegerische Personal regelmäßig und präventiv getestet werden.
Eine Zwangsverpflichtung ist weder notwendig und schon gar nicht angemessen. Sie ist verfassungsrechtlich höchstbedenklich und fachlich nicht hilfreich.
„Vorsorgliche Reihentests von Menschen ohne Symptome stellen grundsätzlich nur eine Momentaufnahme dar.“
„Jeder hat eine zweite Chance verdient, auch die große Koalition in Niedersachsen. Auf die erste Halbzeitbilanz des Führungsduos Modder und Toepffer folgt nun eine Woche späte der zweite Versuch.“
Mit ihrer neuen Verordnung übergeht die Landesregierung erneut im sozialen Bereich die Interessen der Betroffen. Sie schreibt vor, dass Jugendarbeit nur unter Aufsicht von Hauptamtlichen zugelassen werden soll. Ehrenamtliche Kräfte, die in der Praxis die Hauptarbeit leisten, dürfen nur unterstützen.