Scharfe Kritik an der „hartnäckigen Unbelehrbarkeit des Regierungslagers“ im Zusammenhang mit der Affäre Wulff kommt vom Fraktionsvorsitzenden der Landtagsgrünen Stefan Wenzel. Der Grünen-Politiker warf den Verantwortlichen von CDU und FDP in Hannover und Berlin „Realitätsverleugnung“ vor.
(dpa) - In der Kredit-Affäre um Bundespräsident Christian Wulff wollen die Grünen im niedersächsischen Landtag vorerst nicht die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses fordern. Grundsätzlich ausschließen könne man dies aber nicht, sagte Grünen-Fraktionschef Stefan Wenzel...
Zum Urteil des Verwaltungsgerichts Hannover über die Rechtswidrigkeit des Verbots der DGB-Demonstration in Bad Nenndorf 2010 erklärt der rechtspolitische Sprecher von Bündnis 90/Die Grünen im Niedersächsischen Landtag Helge Limburg:
Zur heutigen (Donnerstag) Stellungnahme des Bundespräsidenten Christian Wulff erklärt der Fraktionsvorsitzende von Bündnis 90/Die Grünen im Niedersächsischen Landtag Stefan Wenzel:
Die Landtagsgrünen sehen weiter dringenden Aufklärungsbedarf über Verbindungen der Zwickauer Nazi-Terrorzelle nach Niedersachsen sowie über die Arbeit des hiesigen Verfassungsschutzes.
Angesichts der andauernden öffentlichen Debatte über die Frage, ob der ehemalige Ministerpräsident Christian Wulff auf eine Anfrage der Grünen nicht die Wahrheit gesagt hat, drängen wir weiterhin auf vollständi-ge Aufklärung.
Stefan Wenzel: "...Über die Frage, ob die Annahme des Kredits ein Verstoß gegen das Ministergesetz war, wird am Dienstag in der ... Ältestenratssitzung zu befinden sein. Es gibt große Zweifel, dass sich Herr Wulff korrekt verhalten hat. Die aktuelle Berichterstattung nährt diese Zweifel."
„Mit seiner Erklärung gesteht der Bundespräsident ein, vor dem Niedersächsischen Landtag als Ministerpräsident nicht die volle Wahrheit gesagt zu haben. Offen bleibt jedoch die Frage, inwieweit die Annahme eines Privatkredits einen Verstoß gegen das Ministergesetz darstellt", so Stefan Wenzel.
Die Landtagsgrünen habe das heute (Mittwoch) vorgestellte Gutachten über die möglichen Sanierungskosten für den Oesterlen-Plenarsaal als „deutlichen Nachweis für die Wirtschaftlichkeit des Erhalts des denkmalgeschützten Gebäudes“ bezeichnet.